+-Serie neues Modell DS216+

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Mich würde auch die neue 216+ interessieren.
Momentan arbeite ich noch mit meiner guten alten DS109.
Mein Hauptgrund für den Umstieg wäre die neue OS 5.2 (aktuell habe ich 4.2)
und einen Geschwindigkeitsschub.
 
Der Schritt von der 109 zur 216+ ist ein großer, der lohnt sich in jedem Falle. Möglicherweise tut es aber auch schon ein kleineres Modell. Auch dort wäre der Leistungssprung groß.

@svenerik: Ich würde die 215+ behalten, wenn es um Performance geht, denn leistungsmäßig ist die 215+ sehr stark und nur bei Verschlüsselung etwas im Nachteil. Wenn Du Intel brauchst/möchtest, solltest Du wechseln, ansonsten würde ich mich weiter an der sehr leistungsstarken 215+ erfreuen.
 
@Svenerik: als Netzwerkspeicher tut es die 215+ sicherlich (hatte das Modell nie), bei Plex dürfte die 216+ das erste Modell sein, was transcoden und im Browser abspielen kann und auch sonst Plex Vorteile bringen. Für intensive Plex Nutzung ist evtl auch ein RAM Upgrade zu empfehlen. Plex skaliert gut mit RAM.
 
Eine Anmerkung noch zur RAM-Erweiterung:
Das Garantiesiegel des RAM, so wie man es im Beitrag #94 sehen kann, ist doch auch irgendwie sinnfrei angebracht? Der RAM liese sich ja dann ohne das Siegel zu beschädigen austauschen ... oder seh ich das falsch?
 
Du siehst es richtig, aber ist doch eine schöne Geste für den ambitionierten DS-Liebhaber. ;)
 
Vermutlich hat der taiwanesische oder chinesische Mitarbeiter bei der Fertigung ein Herz für RAM-Erweiterungen und hat das Siegel entgegen des Bauplanes direkt auf den Riegel geklebt, statt eine Verbindungen zwischen Sockel und RAM herzustellen :D
 
Hehehe, oder die Kleber kommen auf den Riegel, bevor er eingebaut wird. ;) Aber wir sind OT.
 
Und selbst wenn das Garantiesiegel den Speicherriegel mit der Platine verbinden würde, ist es fraglich, ob durch das Brechen dieses Siegels die gesetzliche zweijährige Gewährleistung für das Gerät erlischt. Wenn auf einer Platine Bauteile verbaut sind, die den "einfachen" Austausch, bzw. Erweiterung von z.B. RAM ermöglicht, dann erlischt die Gewährleistung idR nicht. Bei den freiwilligen Garantieleistungen sieht es natürlich anders aus.
 
Wenn auf einer Platine Bauteile verbaut sind, die den "einfachen" Austausch, bzw. Erweiterung von z.B. RAM ermöglicht, dann erlischt die Gewährleistung idR nicht.

Die erlischt i.d.R. schon, wenn du das Gehäuse öffnest. :) Und ohne das zu öffnen, wirst du den RAM nicht tauschen können.
Wäre der RAM von aussen zugänglich, dann würde ich dir Recht geben, so aber nicht.
 
Die erlischt i.d.R. schon, wenn du das Gehäuse öffnest.
Denke ich in diesem Fall nicht, denn wenn Synology - ohne Hinweis auf einen drohenden Verlust der Gewährleistung - für seine Modelle Ersatzteile wie Lüfter oder Netzteile für den selbst durchführbaren Austausch anbietet, würde sich jeder Jurist schlapp lachen, wenn Synology das Öffnen des Gehäuses nicht zulassen würde. ;)
 
Ja, das ist in der Tat etwas, was mich schon immer an dieser Firma gewundert hat. Sie geben einfach mal Teile raus, für den Selbsteinbau (na gut, sie geben ja auch Bastel-Software raus, für den schmerzfreien Tüftler und Forscher... ;) ), aber nirgends wird offiziell gezeigt, wie man denn die diversen Gehäuse öffnet. Das finde ich schon komisch.

Na gut, die sitzen ja auch weit weg, haben eine ziemlich andere Mentalität und sind ansonsten auch recht kulant. Aber wenn es hart auf hart kommt würde ich nicht darauf bauen, dass die Garanie noch greift, wenn man selbst schon die Kiste aufgemacht hat und dabei die ein oder andere Plastiknase abgebrochen hat.
 
Na gut, die sitzen ja auch weit weg, haben eine ziemlich andere Mentalität und sind ansonsten auch recht kulant. Aber wenn es hart auf hart kommt würde ich nicht darauf bauen, dass die Garanie noch greift, wenn man selbst schon die Kiste aufgemacht hat und dabei die ein oder andere Plastiknase abgebrochen hat.

Achtung: Garantie (freiwillige Herstellerleistung) und Gewährleistung (gesetzlich festgelegt) sind nicht dasselbe. Und wegen einer gebrochenen Plastiknase erlischt kein Gewährleistungsanspruch, es sei denn der Hersteller könnte nachweisen, dass genau diese abgebrochene Plastiknase zu einem konkreten Defekt geführt hat.

Gleiches gilt hier bei Tausch des RAMs. Da auf der Platine ein Steckplatz zum RAM-Wechsel vorhanden ist, ist ein Wechsel des RAMs auch zulässig. Da gibt es schon genug Urteile im PC-Bereich, wo die PC-Hersteller dachten, dass wenn das PC-Gehäuse versiegelt ist, der Gewährleistungsanspruch erlischt, sobald das Siegel gebrochen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wegen einer gebrochenen Plastiknase erlischt kein Gewährleistungsanspruch...-

Das denke ich aber wohl, denn der Hersteller möchte i.d.R. nicht, dass du das Gehäuse überhaupt zu öffnen versuchst.
Selbst Synology stellt sofort jeden Support ein, wenn du 3rd-Party Apps installierst, und das ist doch nun wirklich möglich, ohne die Bordmittel des DSM zu umgehen.

Wenn du Plastiknasen abbrichst o.ä. musst du erst einmal nachweisen können, dass der Defekt bereits vorher da war, und nicht erst nachdem du dran rumgeschraubt hast.

PS: die von dir erwähnten Urteile sind mir nicht bekannt. Hast du zufällig ein paar Quellen?

Abgesehen davon müssen wir das jetzt aber auch nicht weiter diskutieren. Ich denke, da gibt es genügend Spielraum. Deswegen ist eine Beurteilung ja meist auch so schwer.
 
Das denke ich aber wohl, denn der Hersteller möchte i.d.R. nicht, dass du das Gehäuse überhaupt zu öffnen versuchst.
Selbst Synology stellt sofort jeden Support ein, wenn du 3rd-Party Apps installierst, und das ist doch nun wirklich möglich, ohne die Bordmittel des DSM zu umgehen.

Wenn du Plastiknasen abbrichst o.ä. musst du erst einmal nachweisen können, dass der Defekt bereits vorher da war, und nicht erst nachdem du dran rumgeschraubt hast.

Unsinn. Während der Gewährleistungzeit (2 Jahre ab Kaufdatum) muss der Hersteller nachweisen, dass er einen Defekt nicht zu vertreten hat. Und auch wenn die Hersteller es nicht gerne sehen, dass Computergehäuse geöffnet werden, so können sie es aber nicht verhindern. Ansonsten würden sie auch keine Rädelschrauben (zB DS416j) verbauen oder Ersatzteile zum Selbsteinbau (zB Lüfter) anbieten.

PS: die von dir erwähnten Urteile sind mir nicht bekannt. Hast du zufällig ein paar Quellen?

Ich weiss nicht, ob das sinnvoll ist, wenn man schon so grundlegende Sachen wie Gewährleistung und Garantie verwechselt und zudem fälschlicherweise behauptet, dass der Kunde einen Schaden nachweisen muss, wenn es der Hersteller ist, der (im Rahmen der Gewährleistung) nachweisen muss, dass der Kunde einen möglichen Schaden verursacht hat.
 
Jetzt redest du ein bisschen am Thema vorbei.

Ich weiss nicht, ob das sinnvoll ist, wenn man schon so grundlegende Sachen wie Gewährleistung und Garantie verwechselt...

Gerantie und Gewährleistung habe ich nicht verwechselt, ich bin von anderen Gegebenheiten ausgegangen (Kulanz seitens Synology, was für mich ein Garantiefall bedeutet).
Was die Quellen angeht, nehme ich mal an, dass das jetzt heißt, du hast keine. :)

Beweislastumkehr bei Gewährleistung hast du übrigens bereits nach 6 Monaten.

Wenn ich bei meinem Händler mit einem geöffneten und dabei ggf. sogar dabei zerstörten Gehäuse auftauche, erzählt der mir etwas anderes von wegen Gewährleistungsanspruch etc.

Aber an der Stelle steige ich jetzt wirklich aus. Das hat ja alles überhaupt nicht mehr mit dem Thema zu tun.
 
Natürlich hat das was mit dem Thema zu tun. Es geht um die Frage, ob man bei der DS216+ den RAM aufrüsten kann, ohne die Gewährleistungsansprüche zu verlieren. Und Garantie käme in den ersten zwei Jahren ja nur zum tragen, wenn die Garantieleistungen über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehen, was aber eher selten der Fall ist.
 
*ColaundChipsholundeuchbeidenzuguck* Großes Kino hier! :D

sorry OT :p

EDIT: Tommes, hol mal das Popcorn! :D
 
Ok, dann lehn' dich zurück und lies. Den einen noch, dann ist aber gut.

FourtyTwo hat ja grundsäzlich nicht unrecht, sage ich ja nicht. Die Frage ist m.E. die praktische Auslegung. Hier ein schöner Abriss. Zwar schon ein paar Tage alt, aber sofern noch nicht durch europäische Richtlinien vollends aufgehoben, heute sicher auch noch gültig.

Die Grundsatzfrage bei der Geschichte ist (und das beschreibt auch oben verlinkter Artikel), dass ein Aufkleber, der das Gehäuse o.ä. vor dem Öffnen schützen soll, im Allgemeinen nicht den Gewährleistungsanspruch behindert. Selbst wenn das Gehäuse geöffnet und der Aufkleber beschädigt wird, greift die Gewährleistung (der Händler/Hersteller kann dies nicht einfach per AGB ausschließen). Interessant jedoch an dieser Stelle, dass die Beweislast dann doch beim Käufer liegt, der nachweisen muss, dass die von ihm durchgeführte Änderung des Artikels nichts mit dem Defekt zu tun hat. Der Defekt muss nachweislich unabhängig und schon "im Keim schon beim Kauf" vorhanden gewesen sein.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob es mich dann überhaupt interessieren muss, ob ein Aufkleber am RAM klebt oder nicht. Auch den kann ich tauschen. Wenn danach z.B. das Netzteil kaputt geht, kann ich wohl gut argumentieren, dass das nicht mit dem Speicher zusammenhängen wird ...
 
ich schwanke immer noch, was ich bei der DS216+ absolut top gegenüber der 215+ finde ist der USB Port in der Front und die Performance bei der Übertragung in verschlüsselte Ordner, das wäre für mich jetzt absoluter Kaufgrund.
2 Lan Anschlüsse sind egal, da mein Switch das eh nicht verarbeiten kann.
Oh man ist das alles schwer... mal ne Münze werfen..

wie ist das denn mit den 2.16 GHz gemeint? Schaltet sich das automatisch bei Volllast zu oder wie muss ich das verstehen?
 
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