Datenschutz Speicherung von Aufnahmen DSGVO

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borgelite

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05. Dez. 2017
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Hi hat sich hier eigentlich schon jemand im Bezug auf die Speicherdauer und der DSGVO Gedanken gemacht?
Man liest ja im web immer wieder man darf maximal die aufnahmen 48h speichern und dann Löschen.
Ist das So der Fall wie macht ihr das?
 
Wenn es um einen gewerblichen/öffentlichen Bereich geht, ging man Anfangs von bis zu 72Std aus. Mittlerweile gibt es diverse Urteile, die diese Zeitspanne als unverhältnismäßig und nicht realisierbar erachten.

https://www.datenschutzbeauftragter...videoaufzeichnungen-fuer-zehn-tage-zulaessig/

Im privaten Bereich gibt es darüber keine verbindlichen Zahlen. Am besten selber mal rein schauen und sich schlau machen. Besonders hervorzuheben ist Artikel 2 Absatz 2 Satz c. Hier wird ziemlich eindeutig erläutert, das die DSGVO im privaten Bereich nicht zum tragen kommt. Ausnahmen gibt es im BDSG.

https://eur-lex.europa.eu/legal-con...2016.119.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:2016:119:TOC

Nicht ausser acht zu lassen und noch viel wichtiger wie die Speicherdauer, ist das unkenntlich machen von öffentlichen Bereichen. Ein einsehbarer Pool vom Nachbarn oder das Nummernschild vom Gast gegenüber und auch erkennbare Personen (ab Taille aufwärts) auf dem angrenzenden Gehweg, können das Beweismaterial für einen Einbruch schnell zu nichte machen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Im privaten Bereich ist das alles eh Kokolores. Da kann sich jeder Hannes über deine Überwachung beschweren und du bist dann verpflichtet die zu entfernen.
Ein Millimeter vom Nachbars Garten reicht da aus. Selbst wenn du theoretisch in der Lage wärst, einen Bereich zu sehen (z.B. PTZ Kamera). Hast du nette Nachbarn, dann hängt die Kamera keinen Tag :)
 
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