Nutzt hier jemand einen E.ON Glasfaseranschluss und wenn ja wie sind die Erfahrungen damit?

Benares

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In deinem Fall würde ich bis zum 31.12.2023 abschließen. Was soll schon groß passieren, außer dass es eben nicht kommt.
Warte aber erstmal die Antwort von E.ON ab, bis 31.12 ist ja noch etwas Zeit.
 

Andy+

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Mit Glasfaser ist das leider eine zähe Geschichte.

Abseits der Firmenkunden ist man ja mit VDSL eigentlich gut bedient und das dürfte wohl leider dazu beitragen, dass für zu erschliessende Gegenden zuerst genügend Kunden beisammen sein müssen, bevor da gebuddelt wird. Die Telekom gibt sich zwar sogar Mühe im Vertrieb. Ich hatte gegen Ende 2021 einen Besuch von der Telekom und die Vertriebler haben bei mir auf dem Dorf Kunden geworben. Ich habe zum gleich Tarif wie VDSL einen Glasfaseranschluss bekommen mit höherer Bandbreite und habe bestellt. Aber mit dem Vorbehalt, genug müssen beisammen sein, um kurzfristig einen Anschluss zu bekommen. Aber erst in diesem Jahr gehts richtig weiter, für Dezember habe ich einen Besichtigungstermin für den Hausanschluss, dann wirds danach irgendwann weitergehen, mal sehen, in welchem Jahr.

Eigentlich besteht meinerseits keine Not, da VDSL auch gut läuft, von daher ist das nicht weiter tragisch. Dennoch habe ich die Ahnung, in anderen Ländern ist das nicht so vertriebsorientiert, ich denke, da wird eher einfach verlegt und die Kunden bestellen dann ohnehin von alleine.
 

kow123

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In deinem Fall würde ich bis zum 31.12.2023 abschließen. Was soll schon groß passieren, außer dass es eben nicht kommt.....
Wenn es eben nicht kommt, gibt es eben auch keinen Vertrag. Wobei man noch etwas beachten sollte: die 398€ setzen mMn schon einen verlegten Anschluss voraus und betreffen nur die Aktivierung des fertigen Anschlusses - falls man nicht schon vor dem 31.12.2023 abgeschlossen hat. Dazu kämen mMn die eigentlichen Anschlussarbeiten (aufgraben, Leitungen verlegen, Hausanschluss usw.) in Höhe von bis zu 1.547€. Bei uns waren es nach der ersten Phase 800€, später auch über 1.000€, wenn man erst spät auf den Glasfaseranschluss aufspringen wollte.
 

Andy+

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Das sind aber schon heftige Kosten. Die Telekom trägt das selbst. Mag sein, dass die Kosten über den Tarif wieder reingespielt werden, aber solche Konfrontationen schrecken doch eher ab, meine ich.
 

Caramlo

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Die Telekom trägt das selbst.
Das ist nicht richtig. Ich bekomme auch irgendwann in nächster Zeit einen GF-Anschluss von der Telekom. Auch hier musste ich mich zu einem Zeitpunkt X für einen Anschluss entscheiden, danach kommt man dann selbst für die Kosten auf um das GF-Kabel vom Bordstein ins Haus zu bekommen.
 

kow123

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800€ sind hier in der Region üblich, wenn eine bestimmte Phase überschritten wurde und man sich erst dann entschließt, einen Vertrag abzuschließen - bei Deutsche Glasfaser, M-net, Telekom und 1&1
 

Andy+

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Dann gibts da Unterschiede, man hat mir das versichert und in der Bestätigung steht auch

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Monacum

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Wann hast Du den Vertrag denn relativ zum Glasfaserausbau abgeschlossen? Während der Planung/Bauarbeiten oder erst danach?
 

Andy+

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Telekom gibt sich zwar sogar Mühe im Vertrieb. Ich hatte gegen Ende 2021 einen Besuch von der Telekom

Ziemlich früh. Die Telekom hat im Rahmen des jetzigen Ausbaus im Juli wieder Werbung gemacht und ich habe die erinnert, dass es bereits einen Auftrag aus dem Jahr 2021 gibt. Der war dann tatsächlich unbekannt oder "verlegt" oder sonstwas, jedenfalls hat die Telekom den Auftrag wieder aufgenommen und dort war das so vereinbart. Wie nun ein Neuvertrag an der Stelle gewesen wäre, weiss ich so gesehen gar nicht.
 

Jim_OS

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Mal ein Update: Ein kleiner Auszug aus dem "Kleingedruckten" der Nutzungsvereinbarung zur Grundstückserschließung von E.ON/Westconnect

5.1 Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann
erstmals 10 Jahre nach Abschluss mit einer Frist von 6
Monaten von jeder Vertragspartei gekündigt werden.
...​
10.1 Jeder Vertragspartner ist im Rahmen einer Einzel-
rechtsnachfolge berechtigt, die Rechte und Pflichten
aus diesem Vertrag jederzeit mit Zustimmung der je-
weils anderen Partei auf einen Rechtsnachfolger zu
übertragen.
...​
11.2 Im Falle einer Grundstücksveräußerung wird der Grund-
stückseigentümer Westconnect über diesen Umstand
infor mieren. Der Grundstückseigentümer verpflichtet
sich für den Fall, dass er die vertragsgegenständlichen
Grundstücke überträgt, insbesondere veräußert, dafür
Sorge zu tragen, dass der neue Eigentümer in diese
Nutzungsvereinbarung eintritt.
11.3 Im Falle einer Grundstücksveräußerung wird der Grund-
stückseigentümer Westconnect rechtzeitig über diesen
Umstand informieren. Im Hinblick auf den Eigentums-
wechsel finden insoweit die Regelungen der §§ 578, 566
BGB Anwendung. Unabhängig davon ist der Grundstücks-
eigentümer verpflichtet, diesen Gestattungsvertrag im
Rahmen des Grundstückskaufvertrages auf den Erwerber
zu übertragen.

Außerdem lässt sich, lt. den Infos aus einem anderen Forum und der Nachfrage eines Users dort bei E.ON/Westconnect, diese sich per Grundbucheintrag (Grunddienstbarkeit) ihre Rechte absichern. Das konnte ich aber nicht verifizieren.

Vermutlich sind diese oder ähnliche Bedinungen auch bei anderen Anbietern möglich und/oder üblich, aber ich empfehle jedem sich auch das "Kleingedruckte" bei den Verträgen vor Vertragsabschluss genau durchzulesen.

Warum schreibe ich das hier noch einmal extra? Weil hier vor ein paar Tagen eine "Drückerkolonne" unterwegs war die den Leuten einen E.ON/Westconnect Glasfaservertrag - ich nenne es mal - "aufschwatzen" wollten, bzw. dies z.T. auch erfolgreich gemacht haben. Wie bei solchen "Haustür-Geschäften" leider immer mal wieder üblich spielte das "Kleingedruckte" dabei nicht wirklich eine Rolle.

Eine Anmerkung dazu: Ja diese Mitarbeiter machen auch nur ihren Job und das Wort "Drückerkolonne" ist halt der für solche Mitarbeiter eher übliche und umgangssprachliche Begriff. Das ist jetzt nicht abwertend gemeint und bezieht sich nicht pauschal auf alle Leute die so eine Tätigkeit ausüben! D.h. viele solcher Mitarbeiter machen vermutlich/sicherlich ihre Job auch gut und spielen gegenüber möglichen Kunden auch mit offenen Karten.

Ich selber habe einen dieser Mitarbeiter bei mir recht schnell abwimmeln können, weil dieser dann doch recht schnell gemerkt hat das ich mich mit dem Thema bereits intensiver befasst habe und dazu wohl mehr Infos habe als er selber. :LOL: Am lustigsten fand ich den Satz von dem Mitarbeiter zu Anfang in dem er mir gesagt hat - Zitat: € 1.000 Euro schenkt ihnen ihr Bürgermeister und € 400 schenkt ihnen E.ON, sodass sie der Anschluss nichts kostet. Ja ne is klar. Der Bürgermeister schenkt mir € 1.000. :ROFLMAO:

Anm.: Ich habe mich in den letzten Tagen mit einigen meiner Nachbarn unterhalten und habe daher auch mitbekommen wie bei denen die Gespräche abgelaufen sind. Das vorrangige Ziel war immer - am besten sofort - eine Unterschrift unter dem Vertrag zu bekommen. Die Kernaussage war immer das man ja rund € 1.500 geschenkt bekäme und einem das alles nicht kosten würde. Zumindest der Mitarbeiter der hier unterwegs war war auch recht hartnäckig, bzw. lies sich nicht so leicht abwimmeln. Aber ok auch das gehört zu seinem Job, bzw. vermutlich seiner Jobbeschreibung.

VG Jim
 
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Monacum

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Soweit kommt es noch, dass ich mir Grunddienstbarkeiten von einem Telekommunikationsdienstleister (!) ins Grundbuch schreiben lasse und dann im Zweifelsfall
  • Selber die Kosten weiter tragen muss
  • ein Käufer abspringt, weil er die Grunddienstbarkeit nicht haben will…
Machen das noch andere Telekommunikationsanbieter, weiß das jemand?
 
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Jim_OS

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Die Frage kann ich Dir nicht beantworten, aber hier mal der Link zu dem Forum aus dem die Info (09/2023) stammt: https://www.vodafonekabelforum.de/viewtopic.php?t=46502
Außerdem gibt es hier in diesem Forum auch noch einen User der danach fragt (03/2023). Allerdings hat darauf niemand geantwortet: https://www.teltarif.de/forum/s77825/glasfaser-mit-eon-grundbucheintrag/6.html

In dem "Kleingedruckten" von E.ON/Westconnect was mir hier im Moment vorliegt, sprich der Nutzungsvereinbarung zur Grundstückserschließung, taucht das Wort Grundbuch, oder auch Grunddienstbarkeit, so nicht auf. Aber wie schon gesagt habe ich dies noch nicht endgültig verifiziert, weil es bei mir vermutlich darauf hinauslaufen wird das ich von diesem Vertrag die Finger lasse, selbst wenn der E.ON Glasfaseranschluss hier möglich wäre.

VG JIm
 

Monacum

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Wenn eine solche Grunddienstbarkeit nicht eingetragen wird, dann ist der potentielle Käufer der Immobilie in der Zukunft auch nicht per se verpflichtet, irgendwelche Folgekosten oder anderen Einschränkungen hier in Bezug auf den Glasfaseranschluss hinzunehmen, dafür trägt man das ganze ja im Grundbuch ein. Da entscheide ich ja dann auch beim Kauf, ob ich das so möchte oder nicht. Als ich gekauft habe, haben wir mit dem Notar zusammen im Kaufvertrag festlegen lassen, dass alle Grunddienstbarkeiten, die noch im Grundbuch aufgeführt waren, gelöscht werden müssen, bevor der Kaufvertrag rechtskräftig wird (es handelte sich dabei um alte Grunddienstbarkeiten aus der allerersten Version des Bebauungsplanes, die über die Jahrzehnte hinfällig geworden sind und zwar aus dem Bebauungsplan getilgt wurden, aber nicht automatisch, auch aus dem Grundbuch gelöscht werden).

Man sollte sich jedenfalls genau überlegen, ob man sich eine solche Grunddienstbarkeit eintragen lässt (das scheint ja tatsächlich zu passieren, wenn man den Beiträgen in deinem ersten Link glauben schenken darf), ich stimme der einen Meinung in dem Forum nicht zu, dass ein Eintrag grundsätzlich eine Wertminderung darstellt, aber wenn man ein Haus kauft, informiert man sich schlauerweise im Vorhinein gut über Grunddienstbarkeiten und Baulasten (die kommen nicht ins Grundbuch, sondern ins Baulastverzeichnis), weil ansonsten im Nachhinein unabsehbare Rechtsfolgen (z. B. bei Wegerechten) oder Kosten drohen können. Und das kann dann je nachdem auch dazu führen, dass der eine oder andere von einem Kaufvertrag Abstand nimmt.
 

Jim_OS

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Die Grunddienstbarkeit im Grundbuch ist das eine, aber lt. Vertrag bist/wärst Du als Verkäufer ja eh/auch verpflichtet:

Der Grundstückseigentümer verpflichtet
sich für den Fall, dass er die vertragsgegenständlichen
Grundstücke überträgt, insbesondere veräußert, dafür
Sorge zu tragen, dass der neue Eigentümer in diese
Nutzungsvereinbarung eintritt.

Und

Unabhängig davon ist der Grundstücks-
eigentümer verpflichtet, diesen Gestattungsvertrag im
Rahmen des Grundstückskaufvertrages auf den Erwerber
zu übertragen.

D.h. der Käufer hätte ohne einen Grunddienstbarkeit-Eintrag im Grundbuch keine Verpflichtung, nur der Verkäufer würde vermutlich ohne diesen Eintrag nicht verkaufen (wollen). Sofern der 10-Jahresvertrag mit E.ON noch nicht abgelaufen und dann fristgerecht 6 Monate im Vorfeld gekündigt wurde.

BTW: Bei mir im Grundbuch schwirrt auch noch ein alter Eintrag herum, bei dem es um einen Infrastrukturbeitrag hier ging. Diesen gibt es hier inzwischen zwar nicht mehr, aber ich hatte bisher keine Lust die Kosten für die Löschung zu berappen. :LOL:

VG Jim
 

Monacum

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Ja, das sehe ich genauso wie du. Finde ich halt insgesamt ein bisschen dubios, weil es ja bisher auch ohne solche Grunddienstbarkeiten geht, egal ob Kabelanschluss oder das gute alte Kabel von der Telekom.

Wenn man ohnehin keine Einschränkungen hat, dann muss man das Geld für die Änderung des Grundbuches auch nicht in die Hand nehmen nur für diese Löschung, hätte ich auch nicht gemacht. 😊
 

Jim_OS

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Ich selber bin auch nicht fit darin, oder auf dem Laufenden, was diesbezüglich eher üblich und heutzutage "normal" ist. Auch hat der Gesetzgeber dort in den letzten Jahren ja einige Änderungen erlassen und somit irgendwelchen Anbietern mehr ermöglicht und erlaubt, als früher einmal möglich und zulässig war.

In der Nutzungsvereinbarung zur Grundstückserschließung von E.ON/Westconnect gibt es natürlich auch noch andere Passagen die mich ein wenig aufhorchen lassen. Z.B.:

Der Eigentümer gestattet der Westconnect, unbescha-​
det von § 134 TKG, die Mitbenutzung des in seinem Ei-​
gentum befindlichen Grundstückes zum Zweck der Er-​
richtung, des Betriebes sowie der Unterhaltung von​
Telekommunikationslinien und -anbindungen​
(Telekommunikationskabelanlagen einschließlich Zube-​
hör, wie z. B. Verzweigungseinrichtung, Kabelkanalrohre),​
die sowohl betriebsinternen Zwecken als auch der
Durchführung von Telekommunikationsdienstleistungen
für die Öffentlichkeit dienen.

Übersetzt heißt dies ja u.a. nichts anderes als das E.ON/Westconnect auf/über Dein Grundstück quasi Leitungen verlegen können "wie sie lustig sind" und dies jederzeit mit "dient der Öffentlichkeit" begründen kann/könnte. Nach dem Motto: Wir wollen jetzt auch diese Straße anschließen und der kürzeste Weg dahin führt halt über ihr Grundstück. Somit verlegen wir die Leitungen dahin jetzt über ihr Grundstück.

Ja ich weiß das nicht alles so heiß gegessen wird wie es gekocht wird, aber wie so häufig bei solchen Verträgen räumt man dem Anbieter alle möglichen Rechte und Möglichkeiten ein und entbindet ihn von gewissen Verantwortungen/Pflichten, bzw. schwächt diese ab, aber man selber hat im Falle eines Falles die "A-Karte".

Ja es zwingt einem ja auch niemand einen Vertrag abzuschließen, aber manche Vereinbarung darin wünscht man sich dann manchmal schon etwas ausgeglichener zwischen Anbieter und Kunde.

VG Jim
 

Monacum

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Wie gesagt, ich sehe das so wie du. Laut der Anschlussbedingungen meines Verteilnetzbetreibers ist auch das Stromkabel zu meinem Haus bis zum Hausanschlusskasten Eigentum desselben und der darf dort auch notwendige, die Sicherheit betreffende Arbeiten durchführen. Und trotzdem steht nicht so ein Passus zu Gunsten des Verteilnetzbetreibers in meinem Grundbuch oder in den Anschlussbedingungen, warum soll das bei einem Glasfaseranschluss unbedingt notwendig sein? Das würde ich gerne mal von diesem Konsortium erklärt bekommen.
 

Jdo2002

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Ich habe seit zwei Jahren einen E.ON/Westconnect GF Anschluss. Kann man machen und die sind echt seriös.

Alternativ kannst du auch den Anschluss über e.on verlegen lassen und neuerdings über 1&1 den Internetzugang buchen.
 
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Jim_OS

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Danke für die Infos. Auch wenn E.ON hier - wie bei einem geförderten Ausbau wohl auch Pflicht - den GF-Anschluss als Open Access anbietet, wird es wohl noch eine ganze Weile dauern bis sich andere Anbieter mit E.ON auf entsprechende Durchleitungsverträge geeinigt haben. Wenn überhaupt.

Da der E.ON GF-Anschluss hier ja noch in Planung ist brauche ich aktuell bei anderen Anbietern noch gar nicht schauen ob die dann ggf. über die Leitungen von E.ON einen GF-Vertrag anbieten. Wobei ich das bei 1&1 aber eben mal zum Spaß gemacht habe. :) Hier vor Ort ist natürlich nichts möglich, aber auch im Nachbardorf, bei dem bereits seit ca. 1 Jahr GF vorhanden ist, bietet 1&1 nichts an.

Hier im Landkreis tobt aktuell eh ein ziemlicher "GF-Kampf", da hier neben E.ON auch noch die Telekom und auch noch EWE GF ausbaut. Das hat zur Folge das ein ursprünglich geplanter und zugesagter GF-Ausbau plötzlich nicht mehr stattfindet. Die abgeschlossenen Vorträge wurden dann einfach Seitens teranet gecancelt.

Ganz aktuell von heute: Bittere Pille: Anbieter teranet cancelt Glasfaserausbau (Hasbergen, Bad Rothenfelde, Neuenkirchen)
... wird in der Pressemitteilung der teranet der „Parallelausbau eines Wettbewerbers“ – Glasfaser Nordwest mit EWE (osnatel) und Telekom – angeführt. Dadurch sei der „geplante Ausbau in den breitbandtechnisch besser versorgten, sogenannten ‚schwarzen Flecken‘ der Gemeinde wirtschaftlich nicht tragfähig“.

Und weiter:
Es habe viele Verhandlungsrunden hinsichtlich einer Mitnutzung des Fremdnetzes („Open Access“) gegeben. Zuletzt seien noch Mitte Oktober Gespräche geführt worden, ohne zu einer Einigung hinsichtlich der Konditionen zu kommen.

Es bleibt also abzuwarten ob und was hier mal wann kommt. Im besten Fall das was bei einem Bekannten von mir passiert ist. :) Der hat jetzt im Haus zwei GF-Anschlüsse liegen. Einen von osnatel und einen von der Telekom. Beide Anbieter haben innerhalb eines Jahres und unabhängig voneinander, ihre eigenen GF-Kabel in der Straße verbuddelt :ROFLMAO: und beide GF-Anschlüsse waren für meinen Bekannten kostenlos. Wobei er jetzt den GF-Anschluss von osnatel nutzt, denn die sind günstiger als die Telekom (oder auch das was E.ON hier anbietet).

VG Jim
 

KosMos1989

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Wieso denkt ihr, dass ihr einen Vertrag mit eon abschließen müsst?

Ich habe den Anschluss damals ohne Vertrag bekommen und paar Jahre später habe ich einen 1und1 Vertrag abgeschlossen.
 


 

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