Gewährleistungsansprüche bei defekten Festplatten

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Malte Hübner

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Hej,

ich möchte noch einmal eine Frage stellen zu meiner DS1621+ mit ihren defekten Festplatten. Ich hatte das Gerät im Dezember 2020 mit sechs 8 TB großen IronWolf-Festplatten gekauft. Seitdem haben sich, obwohl ich nun wirklich kein Hardcore-Power-User bin, insgesamt vier Festplatten defekt verabschiedet:

  • Schacht 1 im 8. Oktober 2021
  • Schacht 4 am 3. Juni 2022
  • Schacht 3 am 1. August 2022
  • Ersatzfestplatte im Schacht 3 ebenfalls am 1. August 2022
Seit dem Defekt im Oktober 2021 habe ich immer eine Ersatzplatte im Schrank liegen, die ich gegen die defekte Platte tausche. Mein Händler schickt die defekten Platten dann zu Seagate, von wo aus offenbar eine neue Platte zurückkommt, die er dann an mich schickt. Bei der Ersatzfestplatte vom 1. August 2022 handelt es sich um ein so genanntes Recertified Product, wo ich ja argwöhne, dass es sich um eine bereits reparierte Festplatte handelt — im Sinne eines ressourcenschonenden Umganges finde ich die Reparatur von Hardware prima, aber bei gewissen Dingen wie Fahrradlenkern oder Festplatten bin ich skeptisch, ob eine Reparatur eine sinnvolle Sache ist.

Dieser Austausch über Seagate läuft ja offenbar über diese dreijährige Garantie, die mir Seagate einräumt.

Nun habe ich ja auch noch Gewährleistungsansprüche gegenüber meinem Händler. Da mir mit bestem Wissen und Gewissen kein Grund einfällt, warum meine DiskStation Festplatten frisst wie Kartoffelchips, gehe ich tatsächlich mittlerweile davon aus, dass ich eine schlechte Charge erwischt habe oder eventuell DHL beim Transport der Platten im Winter 2020 Fußball gespielt hat. Insofern wäre meine nächste Idee, mit den Gewährleistungsansprüchen in der Hand anzuklopfen, denn hier liegt bei allen sechs Festplatten, die ich damals bekommen habe, offenkundig ein Mangel vor, der schon direkt beim Kauf bestand, und ich gehe davon aus, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Festplatten 2, 5 und 6 ausfallen.

Mir stellt sich nun aber die Frage, ob diese Idee realistisch ist. Hat das schon mal jemand versucht?

Viele Grüße
Malte
 
Du hast die Festplatten im Dezember 2020 gekauft, somit hast Du darauf 24 Monate gesetzliche Gewährleistung. Nach 6 Monaten gilt die Beweisumkehr, d.h. Du müsstest dem Händler beweisen das der vorhandene Defekt bereits bei Kauf vorhanden war. Das dürfte für Dich wohl so gut wie unmöglich sein. Ich glaube kein Händler wird sich da groß auf Diskussionen einlassen, insbesondere wenn die defekten Festplatten von Seagate während der Garantiezeit auch noch kostenlos ausgetauscht werden.

--> Ich halte die Idee für unrealistisch.

VG Jim
 
Schon merkwürdig. Ich lese immer öfters von derartigen Problemen mit Seagate. Scheinbar lässt dir Qualität sehr nach. Auch wir (Errichter) haben uns von Seagate distanziert und setzen wieder auf WD only.

Persönlich ging es mit genauso. Hatte 2018 eine 918+ erworben mit 5* 10TB IronWolf. 2020 sind 2 Platten über den Jordan, habe aber 4 reklamiert, da sie aus der gleichen Charge stammten. Anstandslos, ohne Fragen zu stellen, wurden alle 4 getauscht. Die fünfte werkelt jetzt in meinem NVR 😁

Meine nächsten Platten werden wieder von WD sein.
 
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