Privatkopien von Tonträgern (z. B. Musik-CDs) bleiben erlaubt

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itari

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In Deutschland sind private Kopien von Musik-CDs weiter zulässig. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Klage von Musikunternehmen als unzulässig zurück. Die Beschwerde sei nicht fristgerecht eingereicht worden.

Urteil hier

Zur Klarstellung: Es ist nicht erlaubt, den Kopierschutz auszuhebeln und dann zu kopieren. Es ist aber erlaubt, Werke ohne Kopierschutz (z. B. DRM frei) für Privatzwecke beliebig oft zu kopieren.

Itari
 
über den kopierschutz gibt es unterscheidliche meinungen, einige stimmen sagen: ein kopierschutz ist nur dann ein wirksamer kopierschutz, wenn es einen erheblichen aufwand bedeutet, ihn zu umgehen. demnach wäre das umgehen mit einer software die 2 mausklicks braucht um eine kopie anzufertigen, nicht illegal.

keine ahnung ob die schlussfolgerung richtig oder falsch ist, abwegig hört es sich jedenfalls nicht an.
 
Abwegig ist diese Argumentation sicher nicht. Das würde ich so auf jeden Fall unterschreiben. Nur sehen das die Gerichte und Gesetzgeber meist anders: Bei DVDs z.B. wird CSS als wirksamer Kopierschutz angesehen, obwohl dieser schon seit Jahren als geknackt gilt.
Meine bescheidene Meinung ist, dass das Recht auf Privatkopie für alle Medien gelten sollte und das man dabei den Kopierschutz umgehen dürfte.
Aber auch das sehen die Gerichte wohl anders
 
Ich denke, dass man sich über alles streiten kann. ;)

Aus der Sicht eines Menschen, der Gesetze schreibt und dort verankern will, dass bestimmte Medien nicht (!) kopiert werden dürfen, ist es nicht einfach, Formulierungen zu finden, die überall gleichermaßen verstanden werden.

Im Grund könnte es völlig ausreichen, wenn man auf den Datenträger drauf schreibt: 'Mich darfst net kopieren'. Aber dann wird jedes Gericht sagen, wenn du das ernst meinst, dann darfst es den Leuten nicht zu einfach machen, sonst verführst die dazu, sich nicht daran zu halten. Also wenn man ein Popup machen würde, dass beim Kopieren erscheint und dir ins Gewissen redet ('Wenn du mit dem Kopieren weiter machst, lösch ich dir deine Platten oder so') und du dann darüber nachdenkst und trotzdem weitermachst, dann war der Schutz schon 'wirksam' ... weil du ja eine bewusste Entscheidung durch Güterabwägung getroffen hast. Meist werden aber Gerichte dann immer noch sagen, dass dies nicht ausreicht, weil der Grad an krimineller Energie nicht hoch genug wäre (mit anderen Worten: die Leute sind zu dämlich, es zu verstehen ... ist wie mit den leeren Kartons bei Ebay ... dämlichen Leuten musst erst richtig eine vor den Latz knallen, sonst kapieren die es nicht) und würden deswegen einen Kopierschutz-Mechanismus fordern, der von einem typische Laien nicht mehr ohne Unterstützung Dritter umgangen werden kann. Und jetzt kommt es ... wenn man dir also nachweisen kann, dass du die Unterstützung eines Dritten (Rip-Software) in Anspruch nimmst, dann handelst mit 'Vorsatz' und da haben sie dich dann ...

Deswegen ist die technischen Betrachtung nicht wirklich zielführend ('ich kann da mit 2 Klicks und meinem über alles geliebten Ripper ...'), weil eben das gar nicht der eigentliche Knackepunkt ist.

Itari
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde einfach, dass der Käufer eines Datenträgers sich das Recht erkauft alles damit anzustellen was keine monetären Absichten darstellt, solange es für ihn/sie privat ist. Und das Recht auf Privatekopie aller legal erworbener Medien finde ich im Zeitalter von CD/DVD-zerkratzenden Laufwerken und immer wieder mal Daten-GAU auf der Platte schon was wichtiges.

Wo liegt denn der Schaden für eine Firma, wenn ich meine gekauften DVDs/CDs oder Images von gekauften Spielen (damit ich das Original nicht immer ins LW legen muss) auf einen Netzwerkspeicher haue? (Zugriff natürlich nur im LAN vorausgesetzt)
Die Firma verliert dadurch nicht einen Verkauf, denn gekauft habe ich die Teile ja schon. Wieso muss ich als ehrlicher Käufer dann noch durch Kopierschutzmassnahmen gegängelt werden?
Ich weiss nicht wie es bei euch in DE ist, aber bei uns zahlst du eine Abgabe pro Datenträger (z.B. Rohlinge) an die Musikindustrie. Wieso muss ich denen also etwas abdrücken, wenn ich auf meinen Rohlingen nur Computerdaten speichere?

Ich finde den Schutz von geistigem Eigentum etwas wichtiges (nicht dass ich da falsch verstanden werde). Was für mich einfach nicht sein kann ist, dass die ehrlichen eigentlich die Dummen sind.
Ich finde das Recht auf Privatkopie gehört in die Deklaration der Menschenrechte :D;)
 
Ich finde einfach, dass der Käufer eines Datenträgers sich das Recht erkauft alles damit anzustellen was keine monetären Absichten darstellt, solange es für ihn/sie privat ist. Und das Recht auf Privatekopie aller legal erworbener Medien finde ich im Zeitalter von CD/DVD-zerkratzenden Laufwerken und immer wieder mal Daten-GAU auf der Platte schon was wichtiges.

Die Argumentation ist problematisch, auch wenn ich dir gerne zustimmen möchte. Angenommen ich wäre ein Künstler, der es gerne hätte, dass man meine Kunst nur an Montagen genießen darf ... warum darf ich eine solche Bedingung nicht zum Gegenstand eines Verkaufs machen? Solange es jeder weiß, ist das doch ok - jeder sollte die Freiheit haben, die Bedingungen eines Kaufvertrages auszuhandeln - auch der Verkäufer/Produzent/Künstler usw. Wenn du es genau nimmst, ist das die 'Freiheit', die in unserer bürgerlichen Gesellschaft den 'Freiheitsbegriff' ausmacht: Vertragsfreiheit. Warum willst das einschränken?

Zum Verschleiß: es gibt viele Dinge, die verschleißen mit der Zeit und dem Gebrauch, und wir leiten daraus keine Forderung nach Ersatz ab.

Das mit der Abgabe ist möglicherweise ein Problem. Da kenn ich mich zu wenig mit aus.

Das mit dem Schutz geistigen Eigentums ist auch ein Problem. Neben der Frage, ob und welches Eigentum schützenswert ist, stellt sich gerade beim geistigen Eigentum die Frage, wer ist der Lieferant. Auch ein Künstler wird nicht zum "Künstler" geboren, sondern durch die Gesellschaft erzogen/ausgebildet/geprägt usw. Wahrscheinlich würde er ohne die Gesellschaft gar nicht auf die Idee kommen, ein Künstler zu werden. Insofern gibt es auch immer ein gesellschaftliches Investment in den Künstler (wie auch in alle anderen Berufe usw.). Man könnte ohne Problem hingehen und sagen: lieber Künstler gibt mir 99,9% deiner Einkünfte, denn das ist die Nachzahlung für die Rahmenbedingungen, die du bekommen hast, um Künstler zu werden ... Aber ich denke, selbst wenn es nur noch Künstler gäbe, die alles ohne Lohn machen würden, wären die anderen Probleme immer die gleichen, weil es halt Händler, Musiklabel, Produzenten usw. gäbe, die ja alle irgendwas verdienen wollen. Und ohne die es heutzutage keine CD/DVDs gäbe und es nur die Musik des Nachbarn gäbe.

Itari
 
Die Argumentation ist problematisch, auch wenn ich dir gerne zustimmen möchte. Angenommen ich wäre ein Künstler, der es gerne hätte, dass man meine Kunst nur an Montagen genießen darf ... warum darf ich eine solche Bedingung nicht zum Gegenstand eines Verkaufs machen? Solange es jeder weiß, ist das doch ok - jeder sollte die Freiheit haben, die Bedingungen eines Kaufvertrages auszuhandeln - auch der Verkäufer/Produzent/Künstler usw. Wenn du es genau nimmst, ist das die 'Freiheit', die in unserer bürgerlichen Gesellschaft den 'Freiheitsbegriff' ausmacht: Vertragsfreiheit. Warum willst das einschränken?
Gegenfrage: Warum schränkst du meine Freiheit zu entscheiden wann ich Kunst geniessen will ein? Wieso ist die Vetragsfreiheit per default höher zu gewichten?
Um beim Montag zu bleiben: Jemand der jeden Montag um 00:00:00 zum Mond fliegt und am Dienstag um 00:00:01 zurück ist, dürfte diese Kunst ja dann gar nicht legal geniessen (und ja natürlich fliegt diese Rakete sooooo schnell).
In Zukunft wird wohl auch bei normalen materiellen Gütern ein Hinweis drauf kommen: Es ist verboten dieses Produkt mit einem Materiereplikator zu vervielfältigen. ;)
Nimmt mich wunder wie man Milch kopierschützen will :D

Gruss

tobi
 
Gegenfrage: Warum schränkst du meine Freiheit zu entscheiden wann ich Kunst geniessen will ein? Wieso ist die Vetragsfreiheit per default höher zu gewichten?

Ich schränke gar nicht ein :D, aber der Künstler oder sein Verleger darf es. Ist doch genauso mit Bildern, die bei Privatsammlern oder im Tresor hängen ...


Um beim Montag zu bleiben: Jemand der jeden Montag um 00:00:00 zum Mond fliegt und am Dienstag um 00:00:01 zurück ist, dürfte diese Kunst ja dann gar nicht legal geniessen (und ja natürlich fliegt diese Rakete sooooo schnell).

Der hat einfach Pech und muss grad mal ohne Kunst dieses Künstlers leben :D

In Zukunft wird wohl auch bei normalen materiellen Gütern ein Hinweis drauf kommen: Es ist verboten dieses Produkt mit einem Materiereplikator zu vervielfältigen. ;)

Markenpriraterie gibt es überall, da brauchst net zu replizieren.

Nimmt mich wunder wie man Milch kopierschützen will :D

Gruss

tobi

An der Milch sieht man, wie umfassend das Problem ist. In diesem Fall ist ja der eigentliche Produzent (zum Beispiel die Paula) in einer Art Knebelvertrag mit dem Bauern oder Alpöhi ... der letzte bestimmt also über die Verwertung, ob also Käse oder Pudding oder Milchpulver draus wird. Und wenn er stinkig ist, kippt er die Milch sogar wieder über die Weide (so wie es bei uns die Milchbauern getan haben). Ansonsten ist man bei der Milch fortschrittlicher als bei CDs/DVDs was die Haltbarkeit angeht. Sie kann in beliebigen Tranchen erfolgen. Von 'grad abgelaufen' bis fast unendlich (Butterfett, Pulver) ... :D

Itari
 
Hi jahlives,

Gegenfrage: Warum schränkst du meine Freiheit zu entscheiden wann ich Kunst geniessen will ein? Wieso ist die Vetragsfreiheit per default höher zu gewichten?

Ich sehe das so:

Einem Künstler (Sänger) gestehst du doch wohl auch die Freiheit zu, Konzerte nur an Samstagen zu geben. Damit legt er aber fest, dass du seine Livemusik nur an Samstagen genießen darfst. Nun ist er so großzügig, und erlaubt dir, seine Musik auch an Sonntagen zu genießen, indem er dir eine CD gibt und sagt: "Die darfst du nur sonntags hören!".

Damit sagt er nicht, dass du etwas mit deinem Eigentum (der CD) nicht machen darfst (an beliebigen Tagen werfen, knicken, verbrennen, essen...), sondern er schränkt den Gebrauch seines "Eigentums" (der Musik auf der CD) ein.

Jeder, der etwas herstellt, darf frei bestimmen, was damit passiert oder nicht passiert.

A-Jay
 
Jeder, der etwas herstellt, darf frei bestimmen, was damit passiert oder nicht passiert

Natürlich, aber nicht wenn er es verkauft (auch als Lizenz). Man kann Regeln definieren (z.B. AGBs) - Vertragsfreiheit ist angesprochen worden - diese dürfen allerdings nicht gegen geltendes Recht verstoßen und völlig beliebig oder willkürlich sein. Im Falle der Privatkopie eben das UrhG, welches mir das Recht einräumt eine Kopie für mich, Familie, Freundeskreis zu erstellen.
 
Ich hoffe das Beispiel mt Musik nur am Sonntag hören hat jetzt nichts mit dem zu tun auf was für ein Medium der "Künstler" dir das Werk gibt. Ich meine wenn ich eine DVD kaufe dann kaufe ich den Inhalt der drauf ist (den Film) aber nicht wirklich den Datenträger. Wenn ich nun hergehe und sage gut ich will das Werk was ich gefkauft habe auf einen Memory Stick speichern dann kann ich das auch, und bei uns in Österreich ist es so das ein Kopierschutz mit diversenen nichtgeannten Software von Dvds umgangen werden darf !sofern! man der Besitzer der Orginal DVD ist und es nur als Sicherheitskopie nutzt. Ob ich das Werk nun auf der DVD belasse und auf eine andere DVD kopiere oder auf eine Festplatte speichere oder auf die Nas speichere geht und darf keinen was angehen.

Um zurück auf das Beispiel zu kommen, der Künstler sagt dir du darsft die CD nur am Sonntag hören jedoch nicht ob du es kopierst und nachher statt auf einer CD mit einem MP3 Player anhörst, den dann dürfte man Musik auch nicht als mp3 rippen! Also kannst du es kopieren und auf den MP3 spielen jedoch halt nur am Sonntag hören.

Darum ziehe ich den Schluss das man auch DVDs LEGAL rippen darf egal ob mit oder ohne Kopierschutz (österr. gesetz) weiß nicht wie das nun bei euch da oben aussieht. Aber insofern würde ich vermuten es ist legal daher man nur den Ort ändert wo es gespeichert ist.
 
Tja, so ist das mit Recht und Gesetz. Jeder interpretiert das anders.

Meiner Meinung nach sollte es darauf hinauslaufen, dass Firmen die das Thema zu restriktiv handhaben öffentlich geächtet und mit Kaufverzicht gestraft werden sollen!
 
Ich kann dem nicht folgen.

Warum sollte sich jemand die Mühe machen, eine Kopierschutz zu verwenden, wenn es nicht den Sinn macht, das Kopieren zu verhindern und das auch rechtlich zu beschränken. ;)

Itari
 
Ich kann dem nicht folgen.

Warum sollte sich jemand die Mühe machen, eine Kopierschutz zu verwenden, wenn es nicht den Sinn macht, das Kopieren zu verhindern und das auch rechtlich zu beschränken. ;)

Gute Frage, ich vermute mal das es Länder gibt wo Privatkopien nicht erlaubt sind. Und wenn beispielsweiße Universal die DVDs presst den Kopierschutz gleich mitraufmacht, das ist wahrscheindlich ein klick.

Itari

Österr. und Schweizer Gesetz:

Im neuen Urheberrechtsgesetzes wird festgehalten, dass die Umgehung eines Kopierschutzes strafbar sein soll, falls sie „vorsätzlich und unrechtmäßig“ geschehe. Da die Erstellung von Privatkopien erlaubt bzw. rechtmäßig bleibt, brauchen die Hersteller von Privatkopien nichts zu befürchten. Ebenso wird es straflos bleiben, Software zur Kopierschutz-Umgehung zu erstellen und zu verbreiten, falls sie hauptsächlich dem rechtmäßigen Erstellen von Kopien dient.

Ob es nun in Deutschland gleich aussieht konnte ich nicht rausfinden.

//Nachtragsedit:

Für euch gilt wohl nachlaut Wikipedia

Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes" zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG). Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.

Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so leicht zu entschlüsseln, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe eben diesen Absatz im UrhG).

Lg Alex
 
Zuletzt bearbeitet:
Österr. und Schweizer Gesetz:
Im neuen Urheberrechtsgesetzes wird festgehalten, dass die Umgehung eines Kopierschutzes strafbar sein soll, falls sie „vorsätzlich und unrechtmäßig“ geschehe. Da die Erstellung von Privatkopien erlaubt bzw. rechtmäßig bleibt, brauchen die Hersteller von Privatkopien nichts zu befürchten. Ebenso wird es straflos bleiben, Software zur Kopierschutz-Umgehung zu erstellen und zu verbreiten, falls sie hauptsächlich dem rechtmäßigen Erstellen von Kopien dient.

Dies mag ein Interpretation der Gesetzeslage sein, ist aber nicht das Gesetz selbst. Es wäre immer sehr schön bei solchen Zitaten, wenn auch eine Quelle dabei stehen würde, weil ansonsten ja irgendwas behauptet werden und ein Überprüfung nicht stattfinden kann. ;) Insgesamt besser wäre es auch, einschlägige aktuelle Urteile als Beleg heranzuziehen, da man dann besser die Argumentation der Gerichte verfolgen kann. Weil Recht haben, heißt ja bekanntlich noch nicht, auch Recht zu bekommen. :D

Wie dem auch sei, das dies hier ein deutsches Forum ist, sind Hinweise zur Umgehung eines Kopierschutzes im Forum nicht opportun.

Itari
 
So wie ja oben erwähnt auch der Vertrieb oder die Verbreitung von Programmen die das Umgehen ermöglichen in Deutschand nicht opportun ist. ;)
Und als Kopierschutz wird (das war der Erfahrungswert aus den Urheberrechtsvorlesung die wir bei uns an der Uni geniessen dürfen) vor Gericht im Zweifelsfall alles angesehen, egal, wie hoch technische Hürde liegt.
Der Paragraph weißt auch drauf hin das es der Fall ist, sobal es "dem Handelnde bekannt" oder "den Umständen nach bekant sein muss" das eine Umgehung erfolgt. 2 Mausklicks erfolgen bewußt ;)
Richtig albern find ich daganzes erst wenn ich zum digitalisieren von Musik, die ich per CD erworben hab, einen Kopierschutz umgehen müsste, um sie dann auf den Mp3-Player zu ziehen. Dann hab ich sie im Zweifelsfall mämlich egal erworben, dürfte Privatkopien erstellen aber auf dem Player mitnehmen geht nicht...
 
Hier gibt es noch Infos zum Umgang mit Urheberrechtsverstößen ... Die Links sind auch ganz informativ.

Itari
 
Ahh ... ein Cartoon zum Thema.

Itari
 
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