Datenschutz KI Kamera die Gesichter und Kennzeichen verpixelt, wäre das legaler?

  • Ab sofort steht euch hier im Forum die neue Add-on Verwaltung zur Verfügung – eine zentrale Plattform für alles rund um Erweiterungen und Add-ons für den DSM.

    Damit haben wir einen Ort, an dem Lösungen von Nutzern mit der Community geteilt werden können. Über die Team Funktion können Projekte auch gemeinsam gepflegt werden.

    Was die Add-on Verwaltung kann und wie es funktioniert findet Ihr hier

    Hier geht es zu den Add-ons

ElaCorp

Benutzer
Registriert
12. Mai 2015
Beiträge
1.089
Reaktionspunkte
112
Punkte
83
Hallo, ich hab hier gesehen, dass es automasisiert auf der Kamera schon möglich ist Gesichter, ganze Körper oder Autokennzeichen zu verpixeln.
Wäre sowas möglich mit den deutschen Gesetzen einzusetzen? Firmen den öffentlichen Bereich filmen?
Oder PrivatPersonen die auf die Sackgasse filmen.
 
Absolut. Wird bereits im öffentlichen, gewerblichen und in Industriebereichen angewandt.
Die Technik lässt sogar zu, einen Stream zu verpixeln und den 2. Stream unverpixelt zu speichern. Bei einem Vorfall kann der unverpixelte Stream von Personen gesichtet werden, die darauf zugreifen dürfen, zb. Geschäftsführung und Betriebsrat oder Betriebsrat und Polizei, etc.
 
Vorab: Das ist eine Frage die Du besser der für Dich zuständigen Ordnungsbehörde, einen für Dich zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten, oder ggf. auch einen Anwalt stellen solltest, der sich auf das Thema Datenschutz spezialisiert hat. :)

Oder PrivatPersonen die auf die Sackgasse filmen.
Als Privatperson darfst Du keinen öffentlichen Raum überwachen. Das ist ausschließlich öffentlichen staatlichen Stellen vorbehalten. Dabei spielt es auch keine Rolle ob Du irgendetwas verpixelst, oder verpixeln kannst und/oder ob Du Teilbereiche eines öffentlichen Raumes bei einer Aufnahme per Maskierung außen vor lässt, bzw. außen vor lassen kannst. Selbst eine Kamera-Attrappe wäre nicht zulässig, sofern diese auf einen öffentlichen Raum gerichtet wäre. Stichwort: Überwachungsdruck

In Ausnahmefällen kann eine Privatperson, oder auch eine Firma, einen öffentlichen Raum (mit) überwachen, aber nur bei einen nachgewiesenen berechtigten Interesse und dabei gilt es immer eine Interessenabwägung durchzuführen zwischen "berechtigten Interesse" und den Persönlichkeitsrechten evtl. davon betroffener Personen. D.h. das ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Das klassischen Beispiele für solche Ausnahmefälle mit einer privaten Überwachung eines öffentlichen Raumes ist das Thema Auto, das auf einem öffentlichen Grund (z.B. an der Straße mit Bürgersteig) immer wieder beschädigt (zerkratzt) wird. Damit ließe sich ein berechtigtes Interesse begründen warum man den relevanten öffentlichen Raum per Kamera überwacht. Aber auch hier gilt: Sollte sich jemand daran stören das er von Dir dann auf dem öffentlichen Grund aufgenommen wird, wird am Ende immer ein Gericht (bzw. die Gerichte) entscheiden welches Interesse in dem Einzelfall stärker wiegt. Deins weil Du sehen willst wer Dein Auto zerkratzt, oder das Persönlichkeitsrecht der dabei ggf. aufgenommenen Person.

Oder anders gesagt: Nur weil Du die technische Möglichkeit hast etwas zu verpixeln bedeutet dies nicht das Du dann öffentlichen Raum überwachen darfst, oder das das dann - um auf Dein Betreff zurück zu kehren - ggf. "legaler" wäre. ;)

Etwas Lesestoff in dem Fall vom Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg:
Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen

VG Jim
 
Zuletzt bearbeitet:

Additional post fields

 

Kaffeautomat

Wenn du das Forum hilfreich findest oder uns unterstützen möchtest, dann gib uns doch einfach einen Kaffee aus.

Als Dankeschön schalten wir deinen Account werbefrei.

:coffee:

Hier gehts zum Kaffeeautomat