Gewährleistungsreparatur

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ing-michel

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Hallo,
ist zwar schon nach dem Kauf, aber trotzdem der am besten passende Thread:

Wisst ihr, wo man die DS zur Reparatur einsenden kann (doch wohl nicht nach Japan, oder) und wie lange eine Reparatur dauert?
Gruß
Michel
 
....Wisst ihr, wo man die DS zur Reparatur einsenden kann (doch wohl nicht nach Japan, oder) und wie lange eine Reparatur dauert?...
Ganz klar dorthin, wo du sie gekauft hast. Der Verkäufer hat sich dann darum zu kümmern.

...und es wäre - wenn schon - Taiwan und nicht Japan - afaik

gruss, o.s.t.
 
...und es wäre - wenn schon - Taiwan und nicht Japan - afaik
gruss, o.s.t.

-> aber die grobe Himmelsrichtung stimmte ja zumindest.

Schickt der die dann nach Taiwan? Das gäbe dann ja wohl eine Reparaturdauer von nicht unter einem Jahr, oder?

-> Hat jemand da Erfahrung?

Danke und Gruß
Michel
 
Wieso fragst du uns, das weiss lediglich dein Händler wie er das macht.

Wenn Synology ein Paket von Taiwan nach Europa schickt, dauert das allerhöchstens 3 Tage, und die Hälfte davon liegts beim Zoll rum.
 
Eine Gewährleistungreparatur kann nur der Händler machen, weil nur er Gewährleistung gibt. Für Garantie an den Hersteller.
Aus Erfahrung, hängt auch vom Händler und Hersteller ab(und dessen Garantieleistungen gilt meisten:

Kaufdatum <14 Tage: Zurück an Händler wegen Widerrufrecht, weiß gerade aber nicht ob das auch für defekte Geräte gilt(???)

Kaufdatum <6 Monate: Zurück an den Händler, weil dieser noch Beweislast hat, machen die meisten keinen Aufstand und tauschen/wandeln.

Kaufdatum > 6 Monate und in der Garantiezeit: An den Hersteller, oft das hier dann einfacher ein Tauschgerät zubekommen(sind oft keine Neugeräte, aber funktionieren).

Kaufdatum <2 Jahre und ausserhalb Garantiezeit: An den Händler, allerdings kommt nun darauf an, was defekt ist, weil nun der Käufer in Beweißplicht ist und daher sind die Händler hier etwas "dickköpfiger". Aber ein Versuch ist es wert.

Kaufdatum > 2 Jahre und ausserhalb Garantiezeit: Hier lohnt sich mal beim Händler und beim Hersteller mal nach Kulanz anzufragen. Und mit Freundlichkeit kommt hier oft weiter als mit Dreistigkeit, finde ich auch der Sachlage entsprechend.

Das sind so meine Erfahrungen und es gibt Ausnahmen. Sowohl positive wie negative. Händler die sich quer stellen, sehen mich als Kunde nicht wieder. Bei Hersteller kann nicht immer so problemlos ein Konkurent nehmen.
Manchmal ist auch in den ersten 6 Monaten sinnvoll, Garantie statt Gewährleistung(also den Händler) zu nehmen, weil es schneller geht.
Mein Monitor würde innerhalb von 2-3 Tagen vor Ort getauscht, das wäre über den Händler nicht so schnell gegangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine persönliche Erfahrung ist, dass es beim Hersteller oft schneller und unproblematischer geht, wenn ein solcher Service angeboten wird. Verpflichtet ist ein Hersteller dazu jedenfalls nicht. Ansprüche hat man in der Regel immer nur gegen den Händler.

Wiederrufsrecht gibt es natürlich nur für Privatpersonen, nicht für geschäftliche Kunden und auch nur beim Versandhandel und nicht bei im Laden gekauften Produkten. Dann ist es auch egal, ob das Gerät nun defekt ist oder nicht, da man den Wiederruf nicht begründen muss.
 
Wie gesagt, bei guter Garantieleistungen sind zu bevorzugen.
Und stimmt, Wideruf gilt nur bei Versand und Haustür Geschäften.
Allerdings bin ich mir bei defekten nicht so sicher. Wenn man das Gerät gegen die Wand schmeißt, muss der Händler das wohl kaum annehmen, wobei er die Beweißlast trägt.
 
Klar. Wenn der Defekt durch den Käufer verursacht wurde, ist der Wiederspruch natürlich nicht mehr möglich. Ich hatte jetzt mehr daran gedacht, dass bereits ein defektes Gerät geliefert wurde...
 
Wiederrufsrecht gibt es natürlich nur für Privatpersonen, nicht für geschäftliche Kunden und auch nur beim Versandhandel und nicht bei im Laden gekauften Produkten. Dann ist es auch egal, ob das Gerät nun defekt ist oder nicht, da man den Wiederruf nicht begründen muss.

In Ladengeschäften gibt es zwar nicht das Widerrufsrecht (ich spar mir mal ein 'e' ;) ), aber wenn ein Ladengeschäft mit der Rückgabe innerhalb von 10 oder 14 Tagen wirbt, dann ist das auch Teil des Kaufvertrags geworden.

Das mit dem Defekt ist so ein Problem. Wer mutwillig oder fahrlässig einen Kaufgegenstand beschädigt, der hat in der Regel zwar aus dem Kaufvertrag entstandene Rechte, wird sie aber nur eingeschränkt durchsetzen können, weil man in der Regel Sorgfalt und Üblichkeit unterstellt. Manchmal sind auch Abnutzungsvereinbarungen im Kleingedruckten enthalten ... kommt halt immer drauf an, um was es geht :D Es ist also nicht unbedingt möglich, ein Gerät, welche ich selbst defektiere, einfach so ohne weiteres zurückzugeben. Allerding ist das erstreitbar (das bedeutet, man muss versuchen, es durchzusetzen). Oft ist allerdings der Aufwand für den Nachweis höher als der Wert des Gegenstands und deswegen wird das dann kulant gehandhabt. Mit anderen Worten, wir bezahlen alle auch immer mehr oder weniger die Reklamationsfälle mit.

Im Falle des Defektierens kann man sich eventuell versicherungstechnische Dinge überlegen ;)

Itari
 
@Itari

Ich hab den Thread erst jetzt gesehen, da sich meine DS713+ nach nur zwei Monaten verabschiedet hat. Seit nunmehr 4 Wochen warte ich auf Austausch / Reparatur.

Im Falle des Defektierens kann man sich eventuell versicherungstechnische Dinge überlegen

Mal ganz ehrlich, rufst Du hier als Mod zum Versicherungsbetrug auf, sofern eine Garantie- oder Gewährleistung nicht mehr greift ?? Oder wie ist Deine o.g. Anmerkung zu verstehen ??

Gruß
Fraubi
 
Ein Thread Nekrophiler.. :D
 
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