Ich habe mal getestet und bin zu dem Schluss gekommen das die Betätigung des "Abbrechen" Buttons auch als fehlgeschlagener Login gewertet wird und damit der Zähler der Einwahlversuche mit falschem Passwort, bei der IP Blockierungsregel, ansteigt.
Ist das korrekt und so gewollt?
Ist das korrekt und so gewollt?