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tille

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Ich habe bei ebay eine DS207 mit 128 MB für 160 € ohne Platten ersteigert. Der Verkäufer hatte dort aber eine DS207+ mit 128MB beworben.

Faktisch ist das ein Betrugsdelikt, welches angezeigt und gerichtlich ausgefochten werden kann. Aber darum geht es an dieser Stelle nicht - es ist auch nicht mein aversierter Weg. Die Frage ist, welche Preisminderung in diesem Fall angemessen ist und welche Preise im Mittel für die DS207 (128MB) und die DS207+ (128MB) erzielt werden.

HELP!
 
hallo

eine ware ist immer das wert, was ein käufer bereit ist dafür zu bezahlen. das hilft dir nicht weiter, ist klar. es ist für uns ebenso schwer zu sagen, wie groß deine angestrebte preisminderung sein sollte. du könntest dich im marktplatz oder im marktplatz archiv umsehen und preise vergleichen. der unterschied zwischen beiden 128mb ram geräten (207+ und 207) ist imo nur der prozessor. deine 207 hat einen prozessor mit 166 mhz, die 207+ mit 500 mhz.

du solltest dem verkäufer einen preisvorschlag unterbreiten, mit welchem du leben kannst, oder das gerät komplett zurückgeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde versuchen den Verkäufer darauf anzusprechen und bilateral eine Lösung zu finden. Worte wie "Betrug" würde ich unterlassen, da dies immer noch einen Vorsatz voraussetzt, den im Zweifelsfall du zu beweisen hättest.
Sprich der Verkäufer darauf an und sag ihm, dass das + für dich das Hauptkriterium war das Kistchen zu kaufen. Falls du auf Granit beisst, würde ich den Support des Markplatzes (ich geh mal von der Bucht aus) darauf ansprechen und um Hilfe bitten.
Hast du denn auch in der Bestätigung für den Kaufabschluss ein + drin gehabt?
 
... ich war bereit 160 € für eine + zu bezahlen... nicht aber für eine ohne +

inzwischen habe ich mit meinem Anwalt gesprochen und der meinte nur, dass ich den Vertragspartner direkt anzeigen solle. Ob diese Darstellung vorsätzlich war oder nicht, ist in Kaufverträgen nicht relevant.

Dies ist für mich aber nur die letzte Option, die ich ziehen würde, wenn es keine andere für mich erträgliche Einigung gibt. Entweder akzeptiert er meine Forderung oder ich strebe eine Wandlung an. Dabei ist die Wandlung wohl letztendlich für ihn unwirtschaftlicher als mein Angebot, weil ich natürlich die Ware unfrei zurück sende und er darüber hinaus sicherlich keine positive Wertung bekommt - bestennfalls eine neutrale.

@ jahlives: ja, das + war in der Bestätigung und in der Artikelbeschreibung lar un deutlich vorhanden.
 
hi

wie kommst du darauf, dass du eine ohne "+" hast?

hast du mit deinem vertragspartner mal darüber gesprochen/ihn angeschrieben?

ich denke, jeder kann sich mal irren. gleich mit anwalt, anzeige und unfreier rücksendung zu kommen ist als erster kontakt immer sehr förderlich:rolleyes:
 
hi

wie kommst du darauf, dass du eine ohne "+" hast?

hast du mit deinem vertragspartner mal darüber gesprochen/ihn angeschrieben?

ich denke, jeder kann sich mal irren. gleich mit anwalt, anzeige und unfreier rücksendung zu kommen ist als erster kontakt immer sehr förderlich:rolleyes:
nur die USB-Schnittstelle, 207-Firmware statt der 207+ und die Info aus dem Assistenten.

Was den Umgang mit dem Verkäufer angeht habe ich ihm zunächst eine Preisminderung angeboten. Ansonsten kann ich aus meinem letzten unschönen Erlebnis mit der Bucht nur sagen, dass ich nicht mehr schlucken kann, dass es dort Menschen gibt, die der Meinung sind, dass Unwissenheit ein hinreichender Schutz ist. Wenn ich etwa ein Auto verkaufe und sage, dass mir der vorherige Verkäufer gesagt hat, dass es sich um einen Diesel handelt und der Verkäufer bekommt heraus, dass es eigentlich ein Benziner ist, ist dass auch kein Witz, oder?
Nun hat hier keiner einen Schaden erlitten, außer, dass ich meine Datensicherung nicht betreiben kann und den beruflich eingesetzten Zugang zu meinen Daten vorrübergehnd wieder nicht mehr nutzen werden kann... Dennoch ist die Situation nicht tragbar. Wenn ich dir ein 200 PS Auto aversiere, dass sich dann als 150 PS-Gefährt entpuppt, wirst du dass doch auch nicht dulden, oder?
 
hi

sein glück hat jeder eigenständig in der hand. beim auktionshaus werden leerkartons von dreamboxen für 600 euro verkauft und das, obwohl es in der beschreibung deutlich steht, dass es nur ein leerkarton ist....

ich würde in deinem fall nicht gleich von böswilliger absicht reden. es gab die 207 in mindestens 3 verschiedenen varianten. da kann sich der laie schon mal um ein pluszeichen vertippen. ich bin zuversichtlich, dass du mehr oder weniger schadlos aus dem kaufvertrag herauskommst. zur not wird sich das auktionshaus der sache annehmen.

das gespräch driftet nun sehr vom ursprünglichen thema ab, aber hast du schon eine rückmeldung vom verkäufer ?
 
... er hat mir einen Preisnachlass von 10 € angeboten. Bevor ich ihm das weitere Vorgehen meinerseits mitteile, will ich zuerst sondieren, welcher Preis eurer Meinung nach angemessen ist und welche Alternative ich habe.

Wenn es mir zu bunt wird, wandle ich den Vertrag und kaufe mir eine 209+II. Die 207+ war meine Wahl, weil sie leicht zu "stillen" (leise machen) ist. Bei einem neue Gerät, dass noch Garantie hat, würde ich nicht pimpen wollen, also muss es von Hause aus ruhig sein.
 
Bei einem neue Gerät, dass noch Garantie hat, würde ich nicht pimpen wollen, also muss es von Hause aus ruhig sein.
Ist eine 209+II, insofern du nicht gerade sehr heißlaufende Platten installierst.

MfG Matthieu
 
Du hattest ne genaue Vorstellung davon was Du für die +-Variante bezahlen willst. Wie hast Du das ausgelotet? Vll. ist das ne mögliche Antwort auf die Frage um die es in Deinem ersten Post geht.

Was erwartest Du von den Forenmitgliedern hier? Jeder hat ne andere Vorstellung, keiner kennt den Zustand des von Dir ersteigerten Gerätes, evtl. noch vorhandene Garantie, etc. Es gibt einfach zu viele Faktoren als dass man hier einfach so ins Blaue hinein Zahlen nennen könnte.

Dein Anwalt ist mir übrigens unsympathisch :D
 
Du hattest ne genaue Vorstellung davon was Du für die +-Variante bezahlen willst. Wie hast Du das ausgelotet? Vll. ist das ne mögliche Antwort auf die Frage um die es in Deinem ersten Post geht.

Was erwartest Du von den Forenmitgliedern hier? Jeder hat ne andere Vorstellung, keiner kennt den Zustand des von Dir ersteigerten Gerätes, evtl. noch vorhandene Garantie, etc. Es gibt einfach zu viele Faktoren als dass man hier einfach so ins Blaue hinein Zahlen nennen könnte.

Dein Anwalt ist mir übrigens unsympathisch :D

... ich hatte mir erhoft, das hier Einigkeit besteht, wie viel die 207+ und die 207 derzeit in der Bucht in etwa kosten. Das gute Stück hat keine Garantie mehr.

Was meinen Anwalt angeht: ich finde den hervorragend! In all meinen Streitigkeiten mit Mietern hat der immer das beste für mich in kürzester Zeit erreicht und gelegentlich auch klar gesagt, dass ich da lieber die Finger von lassen soll...
 
so, das Thema ist erledigt. Der Verkäufer hat meine Minderungsforderung akzeptiert und damit beginnt nun das Pimpen um das gute Srück leise zu machen.
 
Freut uns zu hören. Immer besser wenn man sich ohne Rechtsverdreher einig wird.

Damit sich andere ein wenig orientieren können: Was sind nun die Konditionen?
 
ich hätte für die DS207+ 160€ bezahlt und dieser Preis hatte sich in den Wochen zuvor häufiger für dieses Gerät in der Bucht eingestellt. So auch hier im Forums-Marktplatz, wobei diese inkl. eines "Sei-still-Kits" angeboten wurde.

Für die DS207, die in den letzten Wochen nicht in der Bucht zu haben war, war ich bereit 20 € weniger zu bezahlen. Dies hat nach einigem Gezurre auch der Verkäufer akzeptiert (um seine Ruhe vor mir zu haben?).
 
noch ein kleiner Nachtrag: der Verkäufer, nennen wir ihn zum Spaß mal troedler_wolf (oder so ähnlich), hat in den letzten Monaten einige DS408, DS108 und ähnliches verkauft/gekauft, wie ich gerade in seinen Bewertungen gesehen habe... Wenn so jemand eine DS207 anstelle der angebotenen DS207+ verkauft und dann behauptet keine Ahnung davon zu haben und nur die Beschreibung des Vorgängers übernommen zu haben, dann ist das eigentlich ein Betrugsfall. Der Hinweis meines Anwalts war also berechtigt.

Der Verkäufer hat nun den Betrag (20 €) an mich überwiesen und ich habe damit den Fall für mich abgeschlossen. Dennoch habe ich gelernt, dass ich in Zukunft bei falschen Lieferungen sofort die Wandlung zu Lasten des Verkäufers fordern werde und sollte sie abgelehnt werden, umgehend anzeige. Soll sich doch mein Anwalt damit dann rumschlagen, wozu habe ich denn die Rechtschutz ohne SB? Derartige wertfrei handelnden Menschen sollte die Verkaufsberechtigung in der Bucht entzogen werden!
 
Derartige wertfrei handelnden Menschen sollte die Verkaufsberechtigung in der Bucht entzogen werden!

Hehe ... da wird sich dein Anwalt aber nicht darüber freuen, wenn er nichts mehr zu tun bekommt :D

Ich denke, dass man als Käufer seine Rechte wahren muss. Auf der anderen Seite muss man auch sehen, dass Verkäufer immer ein wenig mit der Unwissenheit der Kunden spielen ... und gerade im Web ist es ja besonders schwierig mit die Sinne benebelnden Aktionen und im Face-to-Face den Kunden zu beschwätzen ... äh zu überzeugen ... äh den Kaufvertrag abzuschließen :D

Itari
 
noch ein kleiner Nachtrag: der Verkäufer, nennen wir ihn zum Spaß mal troedler_wolf (oder so ähnlich), hat in den letzten Monaten einige DS408, DS108 und ähnliches verkauft/gekauft, wie ich gerade in seinen Bewertungen gesehen habe... Wenn so jemand eine DS207 anstelle der angebotenen DS207+ verkauft und dann behauptet keine Ahnung davon zu haben und nur die Beschreibung des Vorgängers übernommen zu haben, dann ist das eigentlich ein Betrugsfall. Der Hinweis meines Anwalts war also berechtigt.
1. Wussten wir davon nichts
2. Wusste Dein Anwalt davon nichts
3. Setzt Betrug Vorsatz voraus, diesen Nachweis zu führen dürfte schwierig sein
Der Hinweis Deines Anwalts war wohl nicht berechtigt sondern wirtschaftlich motiviert, wobei das aus seiner Sicht ja völlig legitim ist.

Ihr habt doch ne super Einigung erzielt, was willst denn mit Anwalt? Wenn das jeder macht, erhöht das am Ende nur die Beiträge aller Versicherungsnehmer.
 
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