... seit 2014 nicht mehr gepflegte Software handelt. [...] Damit sollte sich die Diskussion eigentlich erledigt haben.
Fakt ist, das das (lobbyartig gepflegte) Argument "veraltet" bzw. "nicht mehr gepflegt" der Versuch ist eine Diskussion schon im Keim zu ersticken.
Wie alt ist XP? Oh, 21 Jahre (2001). Und das läuft noch auf vielen Geldautomaten und bei der Bahn. Da ist es für die Ausgabe von Geld an die Bevölkerung und für Abläufe bei der Bahn verantwortlich.
Und für die Verschlüsselung der Familienfotos und der Briefe an Oma darf man ausschließlich nur die neueste Software verwenden? Safety first?
berechtigtes Schutzinteresse im Normalfall
Berechtigt? Im Normalfall? Das schränkt den Schutz ja schon ein.
Für den neugierigen Nachbar sollte es reichen, für die Softwarebude drei Straßen weiter auch, aber z.B. für Vater Staat (Polizei, Kripo, Steuerfahndung, Verfassungsschutz, Geheimdienst) aber nicht? Wo sollen wir die Grenze ziehen? Zwischen Kripo und Steuerfahndung oder zwischen Steuerfahndung und Verfassungsschutz?
Ein guter Teil der Nutzer von Verschlüsselung wird wohl damit generell nicht ganz einverstanden sein. Für eine Verschlüsselung darf es keine "Grenze" geben. Entweder ich will meine Daten verschlüsseln, weil sie mir gehören und ich sie für mich behalten möchte oder man kann es gleich ganz sein lassen.
Eine Lücke bei VC ist der RAM. Das war, soweit ich das noch in Erinnerung habe, aber auch bei TC der Fall.
Quelle: elcomsoft.de/press_releases/efdd_20210603.html