Hallo zusammen,
ich bin gerade bei der Einrichtung meiner 211+, die an einer Fritzbox 7570 hängt. Zu meinem Rechner habe ich vorübergehend nur eine WLAN-Verbindung.
Über DynDNS kann ich inzwischen schonmal auf den Web-Ordner der DS zugreifen, allerdings würde ich jetzt gerne die Firewall wieder dicht machen soweit möglich und sinnvoll. Dabei habe ich mich eben erstmal selbst ausgesperrt, insofern jetzt nach einem Reset meine Frage: Welche Ports genau muss ich mindestens aufmachen (bzw. welche sonstige Einstellung vorsehen), damit ich in jedem Fall Zugriff behalte und weiterhin mit der DS über den DSM kommunizieren kann? Für mich scheint das 80, 5000 und 5001 zu sein, richtig?
Ich hatte versucht, standardmäßig erstmal alles zu verweigern und dann über die Liste der Anwendungen schrittweise wieder das Nötigste zu erlauben. Gerade jetzt sehe ich, dass ich konkrete Frage vielleicht ändern muss, und zwar habe ich vielleicht ein Missverständnis, wie die Regeln sich in Summe verhalten: Wenn ich eine Regel einrichte, die alles verbietet, kann ich scheinbar nicht durch folgende Ausnahmen, die etwas erlauben, dieses Pauschalverbot "lockern", ist das der Fehler? Genau diesen Zweck erfüllt dann (hoffentlich) die Option "wenn keine Regel zutrifft, Zugriff verweigern"?
Danke Euch,
Tobias
ich bin gerade bei der Einrichtung meiner 211+, die an einer Fritzbox 7570 hängt. Zu meinem Rechner habe ich vorübergehend nur eine WLAN-Verbindung.
Über DynDNS kann ich inzwischen schonmal auf den Web-Ordner der DS zugreifen, allerdings würde ich jetzt gerne die Firewall wieder dicht machen soweit möglich und sinnvoll. Dabei habe ich mich eben erstmal selbst ausgesperrt, insofern jetzt nach einem Reset meine Frage: Welche Ports genau muss ich mindestens aufmachen (bzw. welche sonstige Einstellung vorsehen), damit ich in jedem Fall Zugriff behalte und weiterhin mit der DS über den DSM kommunizieren kann? Für mich scheint das 80, 5000 und 5001 zu sein, richtig?
Ich hatte versucht, standardmäßig erstmal alles zu verweigern und dann über die Liste der Anwendungen schrittweise wieder das Nötigste zu erlauben. Gerade jetzt sehe ich, dass ich konkrete Frage vielleicht ändern muss, und zwar habe ich vielleicht ein Missverständnis, wie die Regeln sich in Summe verhalten: Wenn ich eine Regel einrichte, die alles verbietet, kann ich scheinbar nicht durch folgende Ausnahmen, die etwas erlauben, dieses Pauschalverbot "lockern", ist das der Fehler? Genau diesen Zweck erfüllt dann (hoffentlich) die Option "wenn keine Regel zutrifft, Zugriff verweigern"?
Danke Euch,
Tobias
