Synology Kann man den Router zurückgeben wegen Firmware Bugs?

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cmdr_tom

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Hallo,

mal eine Frage, die mir heute in den Sinn kam. Leider ist die Firmware doch etwas verbugt. Kann man eigentlich einen Router umtauschen wegen fehlerhafter Firmware? Letztlich ist das ja auch eine Art Defekt, da man den Router nicht wirklich voll nutzen kann. Somit ein Mangel an einer zugesicherten Eigenschaft. Ist nur eine Frage - ich "noch" nicht vor den Router abzustoßen.
 
Wann hast Du den Bug gefunden und hast du ihn gemeldet?
Hast du Synology Zeit gegeben, diesen Bug zu beheben?

Um welchen Bug handelt es sich denn?
 
Hallo,

ich habe bestimmt schon 5 Cases bei Synology aufgemacht. Zwei Bugs wurde bereits bestätigt und teilweise behoben.

Daher die Frage.
 
Wenn es der Router bei dir nicht tut wegen irgendwelcher Bugs kannst du ihn natürlich zurückgeben.

Im Prinzip hat der Händler zweimalig die Chance die Fehler zu beheben; was aber in so einem Fall schwierig werden dürfte.

Wenn dir also der Router nicht zusagt, bring ihn zurück und erkläre wieso er für dich nicht brauchbar ist.

Warte halt nicht allzulange damit ab. Nach Hausnummer 8 Monaten wird sich der Händler auch querstellen.
 
Im Prinzip hat der Händler zweimalig die Chance die Fehler zu beheben...
Das stimmt so nicht... Als Rechtsbehelf des Kaufvertrags hat der Händler gemäß §323 zusammen mit §440 BGB ein Nachbesserungsrecht innerhalb einer angemessenen Frist von üblicherweise 14 Tagen (was der Kunde einmalig zugestehen muss). Dabei kann der Kunde gemäß § 439 Abs.1 BGB grundsätzlich wählen zwischen Nachbesserung der mangelhaften Ware oder Nachlieferung einer mängelfreien Ware (letzteres kann der Händler nach Abs.3 nur ablehnen, wenn es unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu leisten ist). Kann nicht oder nur erfolglos nachgebessert werden, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
 
Ok, mit den Paragraphen hab ichs nicht so.

Aber ja, das habe ich gemeint. So unterschiedlich sind unsere Aussagen dann doch nicht. Deine ist halt ausführlich detailliert und meine knapp runtergebrochen.

Unterschied bleibt das "zweimalig". Soweit ich weiß kann/darf der Händler zweimal ran; wenn er denn so möchte.
 
um welche zugesicherte Eigenschaft geht es denn?
 
Ok, mit den Paragraphen hab ichs nicht so.

Aber ja, das habe ich gemeint. So unterschiedlich sind unsere Aussagen dann doch nicht. Deine ist halt ausführlich detailliert und meine knapp runtergebrochen.

Unterschied bleibt das "zweimalig". Soweit ich weiß kann/darf der Händler zweimal ran; wenn er denn so möchte.

Eben nicht, nur wenn der Kunde möchte. Der Kunde hat das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und der Lieferung einer mangefreien Ware, wobei in den ersten 6 Mon. nach Kauf die Beweislast für Mangelfreiheit beim Händler liegt.

Ansonsten ist es doch tatsächlich so das eine verbugte FW die Gebrauchsfähigkeit des Gerätes und damit zugesicherte Eigenschaften tatsächlich einschränkt unabhängig davon ob der Hersteller, zu einem Unbestimmten Zeitpunkt den Bug fixt.
 
Alle fertig mit Worte klauben? Gut. Ich bin hier raus. Auf so ne Diskussion hab ich kein Bock.
 
In meinen Augen ist das "Mangelhafte wahre". Unter Umständen gar "nicht funktionstüchtig". Ich sehe nicht welche Argumente rechtens gegen eine Rückgabe sprechen sollten.
 
Da kann man jetzt noch lange diskutieren.

Wenn man die Kiste wirklich loswerden will: Händler kontaktieren und darlegen. Er wird dir dann sagen, ob er zurücknimmt oder nicht.
Wenn er es unbegründet nicht tut, steht immer der Rechtsweg offen. :)

Auf der anderen Seite kannst du dann auch jede DS zurückschicken, denn ich habe noch keinen DSM ohne Fehler gesehen ... ;)

Von daher ist das immer eine Ermessenssache.
 
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