DVD Sammlung per Videostation verfügbar machen

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Stefan2

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Hallo Leute,

ich möchte gerne meine DVD-Sammlung (Enterprise NG) über die Videostation verfügbar machen. Also ich stelle mir das so vor, dass man z.B. mit dem Tablet oder smart TV durch die Staffeln und Folgen, schön aufgeräumt und mit Beschreibung etc, surfen kann um eben eine gewünschte Folge anschauen zu können.

Ich habe die Videostation aufgesetzt und mal mit ein paar mp3 Dateien bisschen rumprobiert. Für das Tablet (Android) benutze ich die DS Video App von Synology. So weit so gut. Ein paar Fragen sind dann schon aufgetaucht.

Ist mein Plan überhaupt möglich und ist die Videostation das richtige Mittel? Ich gehe mal davon aus die Antwort lautet "Ja", oder? In dem Fall ergeben sich dann weitere Probleme mit den DVDs selbst. Wie bekomme ich den so eine DVD digitalisiert. Wenn ich die DVD am Rechner einlege gehts schon los. Mit den Verzeichnissen wie "Video_TS" oder so kann ich erstmal nix anfangen. Andere DVDs werden garnicht mal im Explorer verfügbar gemacht. Also grundsätzlich fehlts mir schon mal daran dass ich nicht weiß wie man so eine DVD "verarbeiten" muss. Wie verhält sich das mit den Menüs und Extras die auf der DVD drauf sind? Einmal will ich aus einer DVD vier separate Folgen (Dateien) rausholen und ein anderes mal wäre es super wenn die Extras und Menüs der ursprünglichen DVD auch irgendwie da wären.

Fragen über Fragen und Aufklärung dringend nötig... Vielen Dank :-)

tschüs, Stefan
 
Hy,

was Du machen willst ist möglich.
Du solltest mal nach "DVD rippen" im Internet suchen...

Gruß
 
Hi aj,

Danke für den Wink, hab natürlich massenhaft Zeug gefunden. Hättest Du einen Tip für mich welche Software am "besten" funktioniert und welches Ausgabeformat (divx?) ich am besten wählen sollte.

Ausserdem habe ich verschiedenes aufgeschnappt bezüglich rechlichen Gegebenheiten. Ist es wahr, dass meine Kopie der DVD illegal ist, ausser sie (die DVD) hatte keinen Kopierschutz oder wurde beim ansehen/streamen mitgeschnitten/aufgenommen? Wo kann man den da was konkretes nachlesen diesbezüglich?

Mercy.

Adios, Stefan
 
...Ist es wahr, dass meine Kopie der DVD illegal ist, ausser sie (die DVD) hatte keinen Kopierschutz oder wurde beim ansehen/streamen mitgeschnitten/aufgenommen? Wo kann man den da was konkretes nachlesen diesbezüglich?
Hier sind die Regelungen in Deutschland doch etwas gemischt zu sehen. §53 des Urhebergesetzes (UrhG) sieht ein Recht auf die Anfertigung einer Privatkopie grundsätzlich vor (mit einigen Randbestimmungen, dass bspw. die Vorlage rechtlich einwandfrei erworben sein muss, die Anzahl auf wenige Stück beschränkt und deren Einsatz zu rein privaten Zwecken vorbehalten wird). Die Vorlage kann damit bspw. eine DVD sein, aber auch der Stream aus einem (legalen) Videoportal. Allerdings schränkt §95a ff UrhG dieses Recht dahingehend ein, dass dabei ein technischer Kopierschutz des Rechteinhabers nicht durch entsprechende Maßnahmen umgangen werden darf - eine kopiergeschützte DVD beispielsweise darfst Du rechtlich also nicht durch das Nutzen weit verbreiteter Tools vervielfältigen. Allerdings gilt auch hier wie in vielen anderen Fällen: wo kein Kläger,...
 
Hier sind die Regelungen in Deutschland doch etwas gemischt zu sehen. §53 des Urhebergesetzes (UrhG) sieht ein Recht auf die Anfertigung einer Privatkopie grundsätzlich vor (mit einigen Randbestimmungen, dass bspw. die Vorlage rechtlich einwandfrei erworben sein muss, die Anzahl auf wenige Stück beschränkt und deren Einsatz zu rein privaten Zwecken vorbehalten wird). Die Vorlage kann damit bspw. eine DVD sein, aber auch der Stream aus einem (legalen) Videoportal.
Vielen Dank für den Link und die Zusammenfassung. Sowas ist wichtig, denn in den Foren sind meist nur Halbwahrheiten (durch die eigene Sicht gefilterte), Bauchgefühle oder sonstige "Meinungen" zu lesen.

Allerdings schränkt §95a ff UrhG dieses Recht dahingehend ein, dass dabei ein technischer Kopierschutz des Rechteinhabers nicht durch entsprechende Maßnahmen umgangen werden darf - eine kopiergeschützte DVD beispielsweise darfst Du rechtlich also nicht durch das Nutzen weit verbreiteter Tools vervielfältigen.
Alles klar, anschauen aufnehmen wäre OK, "anschauen lassen" und aufnehmen eher nicht. Verrückt. Aber damit kann ich leben.

Allerdings gilt auch hier wie in vielen anderen Fällen: wo kein Kläger,...
Verstehe. Trotzdem, die Sichtweise "Mach keine Welle, dann bleibt alles gut." kann ich nur bedingt nachvollziehen. Ich kann nicht einsehen weshalb ich mein Eigentum nicht behandeln sollen könnte wie ich will. Ich hätte keine Scheu den Punkt mit dem Staatsanwalt zu klären wenn es hart auf hart käme.

Aber OK. Vielen Dank für die Auskunft. Lassen wir es so stehen. Es ist sowieso verrückt mit dem Thema Eigentum bei digitalen Dingen, man lässt einen haufen Kohle und besitzt am Ende genau null komma nichts.

schönen Tag noch.

tschüs, Stefan
 
... Es ist sowieso verrückt mit dem Thema Eigentum bei digitalen Dingen, man lässt einen haufen Kohle und besitzt am Ende genau null komma nichts.
Da stimme ich Dir rundum zu - bis heute für mich das wesentliche Argument, mich der Nutzung eines eBook-Readers, egal welchen Herstellers, zu verweigern.
 
Ganz genau. Sowas wie Benjamin Blümchen ist weg!!!! (Bei Prime Instand Video) oder den Fall "1984" (Amazon löscht gekaufte Kindle-eBooks) passiert Dir dann auch nicht. Mein Exemplar habe ich aus dem Buchladen (250m Luftlinie von hier), der mit seinen Steuern widerum den Verfall der örtlichen Schulen verhindert. Meine Kinder finden das toll. Die Erkenntnis, dass Amazon schlecht für unsere Gesellschaft ist hat etwas Anlauf gebraucht, als sie dann im Bauch tatsächlich eingekehrt ist und sich niedergelassen hat, war dann unsere Beziehung zu Amazon schlagartig beendet. Trifft natürlich viele weitere Konzerne die Kapital aus einer Gesellschaft regelrecht absaugen und in private Hände wieder ausspucken... Ich drifte ab, sorry, Du hast da was getriggert bei mir...

Danke fürs weglesen :-) Adios, Stefan
 
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