+-Serie DS212+ startet nimmer. Wie Garantie in anspruch nehmen?

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-jha-

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Hallo,
ich habe im Frühjahr 2012 ein DS212 bei einem größeren EDV-Versandhändler gekauft.
Dieses hat mit zwei Seagate-Platten auch bis vor Kurzem gut funktioniert.

Das Gerät ist von einem auf den anderen Tag ausgefallen.
Lüfter läuft zwar noch, aber es gibt keinerlei LEDs mehr die auf Betrieb hindeuten.
Nach dem Einstecken des Netzteil blitzt "Status" einmalig kurz (1/2s?) auf, der Lüfter läuft los (läuft auch durch... ggf. stundenlang)
Aber eben keine weitere LED-Aktivität, kein Beep, evtl. eingelegte Platten laufen nicht los. Und das Lan kommt auch nicht hoch (auch kein Link auf Seiten des Switches)
Reset-Knopf und/oder beliebige Tasten (auch: Gedrückt halten beim Einstecken des Stromes) brachten keinen Erfolg.

Aus dem Netzteil messe ich mit einem Multimeter 12V (was aber nichts zu sagen hat... keine Last, Ripple etc.)
Die Platten laufen jetzt in einem DS214+, die Daten konnten problemlos migriert werden. (Will sagen: An den Platten lag's wohl nicht.)

Der Garantieerklärung entnehme ich, dass es für diese Geräte 2 Jahre Garantie gibt.

(a) „Produktkategorie I” meint die Synology Produktmodelle RS810+, RS810RP+ und RX410 . (b) „Produktkategorie II“ meint die Synology Produktmodelle RS3614xs+, RS2414+, RS2414RP+, RS814, RS214, RS10613xs+, RS3413xs+, RS3412xs, RS3412RPxs, RS3411xs, RS3411RPxs, RS2212+, RS2212RP+, RS2211+, RS2211RP+, RS812+, RS812RP+, RS812, RS411, RS409RP+, RS409+, RS409, RS408-RP, RS408, RS407, RS212, DS3612xs, DS3611xs, DS2413+, DS2411+, DS1813+, DS1812+, DS1513+, DS1512+, DS1511+, DS1010+, DS713+, DS712+, DS710+, DS509+, DS508, RX1214, RX1214RP, RX1213sas, RX1211, RX1211RP, RX4, DX1211, DX513, DX510, DX5, VS240HD und RAM-Modul (1 GB/2 GB/4 GB/8 GB). (c) „Produktkategorie III“ meint alle übrigen Synology Produktmodelle, die der Kunde nach dem 1. März 2008 erworben hat. (d) „Produktkategorie IV“ meint alle übrigen Synology Produktmodelle, die der Kunde vor dem 29. Februar 2008 erworben hat. (e) „Kunde“ meint die Person oder das Unternehmen, das das Produkt von Synology oder einem von Synology autorisierten Vertriebspartner oder Einzelhändler erwirbt. (f) „Produkt“ ist ein Produkt der Kategorie I, Kategorie II, Kategorie III oder Kategorie IV und jede Hardware, die im Produkt von Synology integriert ist, sowie die dazugehörige Dokumentation.[..] (h) „Gewährleistungsfrist“ bedeutet: (i) den Zeitraum ab Kauf des Produktes durch den Kunden und endet (1) fünf Jahre nach einem solchen Datum bei Produkten der Kategorie I (2); drei Jahre nach einem solchen Datum bei Produkten der Kategorie II (3); zwei Jahre nach einem solchen Datum bei Produkten der Kategorie III or (4) ein Jahr nach einem solchen Datum bei Produkten der Kategorie IV. (i) „Website“ meint die Synology Website unter www.synology.com.

Abschnitt 2. Eingeschränkte Garantie und Rechtsmittel
2.1 Beschränkte Garantie. Vorbehaltlich des Abschnittes 2.7 garantiert Synology dem Kunden, dass die Produkte (a) keine Materialfehler aufweisen und (b) unter normalen Betriebsbedingungen während der Gewährleistungsfrist im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den veröffentlichten Spezifikationen von Synology für das Produkt stehen.
[..]

Der Support bei Synology antwortete mir, ich solle mich an den Händler wenden zu Inanspruchnahme der Gewährleistung.
Nur gehe ich davon aus, dass ich da in die Röhre gucken werde, denn zum einen vermag ich weder die Beweislastumkehr zu tragen (6 Monate nach dem Kauf sind längst vergangen), noch kann ich überhaupt eine Anfänglichkeit des Fehlers behaupten, denn der Fehler ist ja nun wirklich kein versteckter Mangel, sondern ziemlich offensichtlich und ich werde schlechterdings nicht behaupten können, ich hätte ich einfach bislang nicht bemerkt...

Gibt es eine Serviceadresse direkt bei Synology an die ich das Gerät (auf meine Transportkosten) einsenden kann?

Oder gibt es vielleicht doch noch einen Trick, das Gerät wiederzubeleben, den ich noch probieren könnte?
 
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In den seltensten Fällen muss man tatsächlich beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da gewesen ist. Es sei denn, du hast am Gerät offensichtlich herumgeschraubt und der Händler sieht das. Ansonsten ist das normalerweise kein Problem und falls doch würde ich bei dem Saftladen nichts mehr kaufen. Elektrogeräte gehen nun mal manchmal vorzeitig kaputt, ein guter Händler schlägt daraus nicht auch noch Profit.
 
Aus dem Netzteil messe ich mit einem Multimeter 12V (was aber nichts zu sagen hat... keine Last, Ripple etc.)

Na, dann leg doch mal eine Last an. Gut geht sowas immer mit z.B. einer 12V Halogenlampe mit 20 oder 35W. Wenn die angeht, dann ist das Netzteil wohl i.O.
 
In den seltensten Fällen muss man tatsächlich beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da gewesen ist.
So, das Gerät habe ich von der Firma VIBU zurück mit dem Hinweis (zusammengefasst)"Ausfall nach über 12 Monaten, keine Anfänglichkeit des Fehlers anzunehmen bis zum Nachweis einer solchen. Zur Inanspruchnahme einer Herstellergarantie wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller".
Tja, da stehe ich nun, denn Synology in Düsseldorf hatte mich an den Händler verwiesen zur Inanspruchnahme der Garantie.

Gibt es vielleicht irgendwo Reparaturtipps für so einen Fall "startet gar nimmer"? Oder sollte ich das Ding besser bei Ebay als "Defekt, an Bastler" einstellen?
 
Schildere Synology den Sachverhalt und wie der Händler sich verhalten hat. Die werden schon einlenken. :)
 
So, das Gerät habe ich von der Firma VIBU zurück mit dem Hinweis (zusammengefasst)"Ausfall nach über 12 Monaten, keine Anfänglichkeit des Fehlers anzunehmen bis zum Nachweis einer solchen. Zur Inanspruchnahme einer Herstellergarantie wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller".
Tja, bei so einem Laden würde ich nichts mehr kaufen. Die wissen genau, dass ein Kunde keinen Fehler nachweisen kann ohne in Vorleistung zu treten. Die spekulieren darauf, dass jemand ein so "günstiges" Gerät wegwirft und nicht zu einem Gutachter bringt. Der Gutachter würde sicher herausbekommen, was genau defekt ist. Sicher nur ein Bauteil auf dem Mainboard, dass (falls es keine Überspannung/kein Blitzeinschlag oder sonstige Einwirkungen von außen hatte, z. B. Wasserschäden) war, schon bei Kauf diesen Mangel hatte.
 
Tja, bei so einem Laden würde ich nichts mehr kaufen. Die wissen genau, dass ein Kunde keinen Fehler nachweisen kann ohne in Vorleistung zu treten. Die spekulieren darauf, dass jemand ein so "günstiges" Gerät wegwirft und nicht zu einem Gutachter bringt.

Da werde ich dann wohl die ware nach Großbritannien einsenden könönen zur Garantieabwicklung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sag's nochmal:
wende dich am Synology (sowohl in Deutschland als auch in Taipeh -> Kontaktformular) und sag denen, dass dein Händler sich weigert.
Synology ist in solchen Fällen eigentlich sehr kulant!
 
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