Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass Trockenmoos durch Anfeuchten nicht wieder zu frischem Moos wird.
Lebende Hausesel werden im Gegensatz zu lebenden Pferden, Maultieren und Mauleseln mit dem vollen Steuersatz belegt. Erst wenn die Tiere geschlachtet werden, wird für deren Fleisch wie bei Pferden, Maultieren und Mauleseln der ermäßigte Steuersatz angewandt.
Nicht begünstigt ist dagegen die selbstständige Lieferung von Teilen und Zubehör für künstliche Gelenke und Prothesen. Der Gesetzgeber wollte nur das künstliche Gelenk und die Prothese als Ganzes ermäßigen. Bei Teilen oder Zubehör sah er die Gefahr, dass diese Gegenstände für andere Zwecke verwendet werden könnten.
Das stimmt. Du drückst aber bei uns zumindest für die Kontenführungsgebühren den vollen MwSt-Satz abBanken haben das größte Umsatzsteuer-Privileg. Du braucht keine UST auf den vom Konto abgehobenen Betrag zu errichten ...
Itari
Da musst du nur die Urheberrechtsabgaben für den Datenträger bezahlen. Da der Verkauf ja meist im Ausland erfolgt, fällt keine Schweizer Steuer anWie ist es mit Umsätzen auf Datenträger mit Bankdaten?
Das stimmt. Du drückst aber bei uns zumindest für die Kontenführungsgebühren den vollen MwSt-Satz ab
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