Synology NAS für 26 € ??!!

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Toni25687

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Wird wohl ein Preisfehler gewesen sein. :)
 
Davon gehe ich auch aus. Bin gespannt was passiert :D
 
Ich habs eben auch noch zu dem Preis gesehen.
 
Bei mir steht: Derzeit nicht verfügbar.
Und es steht auch kein Preis da.
 
Fehlerhaft ausgewiesener Preis: da hat man keine Chance. Du wirst diese nicht zugeschickt bekommen.
 
Da hat der Azubi wohl mal wieder gepennt... ;)
 
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1 of Synology DS3611xs NAS-Server 3TB (4x RJ45, 2GB DDR3 Speicher, SATA II, 4x USB)



:( und ich hatte mich schon so gefreut in Zukunft mein 11kg schweres 108 TB NAS bewundern zu dürfen.
Vor allem mit dem Begründung... also ich warte gern...
 
Begründen könnten sie das mit einem offensichtlichen Preisirrtum. Damit ist rechtlich kein Vertrag zu stande gekommen. Anders würde es ev. ausschauen, wenn du bereits eine Auftragsbestätigung mit der falschen Preisangabe bekommen hättest. Aber auch dann dürfte das nur bei kleinen Preisfehlern durchkommen. Bei so offensichtlichen Preisfehlern wirst du vermutlich auch mit Bestellbestätigung rechtlich keine Chance haben auf Vertragserfüllung zu bestehen
 
:mad:

Bestellbestätigung hab ich :D .... ;)
 
Da die AGBs von Amazon und eigentlich allen Onlineversendern immer dahingehen formuliert sind das
der Kaufvertrag erst bei Versand der _Ware_ geschlossen wird, ist da selten was zu machen. :)

Finde ich auch gut so.
 
Ajo! Der Laden wär wahrscheinlich ruiniert. Will net wissen wie lang die bräuchten um den Verlust wieder rein zu holen^^
War ja auch nur Spaß
 
Begründen könnten sie das mit einem offensichtlichen Preisirrtum. Damit ist rechtlich kein Vertrag zu stande gekommen. Anders würde es ev. ausschauen, wenn du bereits eine Auftragsbestätigung mit der falschen Preisangabe bekommen hättest. Aber auch dann dürfte das nur bei kleinen Preisfehlern durchkommen. Bei so offensichtlichen Preisfehlern wirst du vermutlich auch mit Bestellbestätigung rechtlich keine Chance haben auf Vertragserfüllung zu bestehen

Absolut korrekt. Aufgrund des Preisirrtum ist der Vertrag von Anfang an nichtig.
 
Was wäre gewesen, wenn der "Preis-erstell-Horst" das Ding auch noch ausgeliefert hätte und dann hätten Sie um Rücksendung gebeten?
 
Absolut korrekt. Aufgrund des Preisirrtum ist der Vertrag von Anfang an nichtig.


Naja, so ganz richtig ist das nicht. Aber da mittlerweile die AGBs Wasserdicht sind, müssen wir hier nicht über Spitzfindigkeiten diskutieren.
 
Falls du da bewandert bist, magst du da Recht haben. Falls nur aufgeschnappt, sollte meine Version richtig sein. Mache gerade an der Abendschule den Meisterbrief und da habe ich auch Recht+Wirtschaft. Dort wurden u.A. solche Beispiele genannt. Eventuell ist es online alles anders.
 
Naja, so ganz richtig ist das nicht. Aber da mittlerweile die AGBs Wasserdicht sind, müssen wir hier nicht über Spitzfindigkeiten diskutieren.
hier geht es nicht um Dinge, die mal in den AGB regeln könnte. Ein Vertrag ist eine gemeinsame übereinstimmende Willenserklärung von zwei Seiten. Dabei gibt es nach dem Gesetz einige Punkte die einen Vertrag trotzdem unwirksam werden lassen (z.B. bei objektiver Unmöglichkeit, Gesetzeswidrigkeit oder eben bei groben Irrtümern in wesentlichen Punkten eines Vertrags). Und der Kaufpreis einer Ware ist essentiell für einen Kaufvertrag. Stimmen die Parteien hier nicht überein, kein Vertrag. bis zu einer bestimmten Abweichung müsste der Lieferant wohl liefern, aber bei einem solch offensichtlichen Irrtum hast du keine Chance auf Lieferung zu dem Preis. Der Richter würde sich flachlachen ;-)
 
hier geht es nicht um Dinge, die mal in den AGB regeln könnte. Ein Vertrag ist eine gemeinsame übereinstimmende Willenserklärung von zwei Seiten. Dabei gibt es nach dem Gesetz einige Punkte die einen Vertrag trotzdem unwirksam werden lassen (z.B. bei objektiver Unmöglichkeit, Gesetzeswidrigkeit oder eben bei groben Irrtümern in wesentlichen Punkten eines Vertrags). Und der Kaufpreis einer Ware ist essentiell für einen Kaufvertrag.
Bis hier stimme ich dir fast 100% zu.
Die AGB sind dennoch wichtig, denn dort liegt quasi der Hund begraben wann ein Kaufvertrag geschlossen wird. (meistens eben bei Versand)
Daher sind bei den Stornos vorher noch nicht mal Kaufverträge zustande gekommen.

Wird das, durch die AGB, vorgegebene Kriterium für einen KV erfüllt besteht dieser erstmal. Denn der Verkäufer hat ja seinen Willen erklärt
das Angebot des Kunden anzunehmen.

Alles weitere ist Sache der Gerichte, wobei man sich allerdings fragen muss lohnt sich der Aufwand die Ware ein-/zurückzuklagen.
Ebenso richtig ist das ein Kaufvertrag aufgehoben werden kann wenn es um offensichtliche Preisfehler handelt.

Aber so einfach wie geschildert ist es eben nun mal nicht. :)
 
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