(Kaufberatung) Toshiba HDD ?

Jim_OS

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Das ist Unsinn, was darin geschrieben wird. Es gibt keine Garantie vonseiten des Händlers, nur ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch und in dieser Zeit muss der Händler die Herstellergarantie auch abwickeln.
Mal abgesehen davon das wir das Thema Toshiba Garantie hier schon das ein oder andere mal hatten: So ein "Unsinn" ist das nun auch nicht, :) sondern man kann anhand der Rückmeldung schon sehen wie die angeschriebenen Händler mit dem Thema Herstellergarantie umgehen.

Erst einmal: Der Händler muss nicht die Herstellergarantie abwickeln, sondern den - wie Du ja schon richtig geschrieben hast - gesetzlichen Gewährleistungsanspruch des Kunden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Im Fall der hier genannten Toshiba HDD der MG-Serie ist es halt so das Toshiba weder Endkunden, noch einem Einzelhändler, eine Garantie gewährt. Die Garantie wird nur gegenüber dem Großhandel, sprich den Toshiba Distributoren gewährt. Nur diese können Garantieansprüche gem. den Toshiba Garantiebedingungen gegenüber Toshiba in Anspruch nehmen.

Als Endkunde hast Du gegenüber Toshiba bei der MG-Serie keinerlei Garantieansprüche.

toshiba_einzelhandelgarantie-png.66272


Egal ob OEM HDD oder z.B. Retail-Version. Du könntest Dich aber, wenn Dein 2-jähriger gesetzlicher Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler abgelaufen ist, immer noch an Deinen Händler wenden und auf die 5-jährige Garantie von Toshiba verweisen. Dann liegt es im Ermessen des Händlers wie er damit umgeht. Er kann entweder:
a) alles ablehnen weil Dein 2-jähriger gesetzlicher Gewährleistungsanspruch abgelaufen ist
oder
b) sich mit seinem Vorlieferanten in Verbindung setzen und klären ob bereits dieser ein Toshiba Distributor ist und somit Garantieansprüche gegenüber Toshiba gelten machen könnte, oder ob es noch weitere Zwischenhändler gibt. D.h. nur der Händler der bei einem Toshiba Distributor die HDD bezogen hat, hat überhaupt die Möglichkeit über diesen Distributor Garantieansprüche gegenüber Toshiba anmelden zu lassen, bzw. über diesen Distributor in Anspruch zu nehmen. Anm.: Irgendwelche möglichen besonderen Vertragsvereinbarungen in der Lieferkette lasse ich mal außen vor.

In sofern sind die Rückmeldung der einzelnen Händler schon interessant - wobei das natürlich immer nur eine Momentaufnahme und Reaktion auf eine einzelne Anfrage ist.
Aber wenn z.B. eine Händler schreibt das er mit Herstellergarantien grundsätzlich, oder ggf. auch erst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung, nichts am Hut hat, weißt man schon mal das sich dieser Händler nicht dafür interessiert ob man als Kunde ggf. von der längeren Herstellergarantie noch profitieren könnte. (Nachtrag und Anm.: Das scheint in dem Fall auf Mindfactory zuzutreffen, denn die antworten ja mit: "Gerade Festplatten werden unsererseits nicht mit Herstellergarantien beworben. ...Wir geben Gewährleistung und handeln nur im Rahmen dieser.")
Wenn ein Händler z.B. schreibt: "Innerhalb der Herstellergarantie übernehmen wir die kostenfreie Abwicklung der Reklamation." ist die Wahrscheinlichkeit halt groß/größer das er sich innerhalb der Lieferkette darum kümmert das die Herstellergarantie zum tragen kommt und man als Endkunde dadurch einen Vorteil hat. Wie genau er das dann macht ist nicht das Problem des Endkunden.

VG Jim
 
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IICARUS

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Händler wickeln immer mit ihren Distributoren ab, ist daher nichts Neues. Es gibt keine Differenzierung zwischen Händler A oder B, wenn sie sich auf die Abwicklung der Herstellergarantie handelt und daran war mein Beitrag gerichtet. Es gibt auch gute Gründe meinerseits, weshalb ich nichts mehr über Jacob kaufe, Mindfactory meide und Alternate bevorzuge und das bezieht sich jetzt auf alles, was ich im Bereich PCs und Hardware kaufe. ;)

Meine DS220+ und die ersten zwei Festplatten 4 TB (nutze ich jetzt für Backups) habe ich auch über Alternate gekauft.
Die Herstellergarantie ist mir schon wichtig, aber am Ende ist immer ungewiss, was dabei rauskommt und wenn ich 40 Euro sparen kann, dann nehme ich erstmal dieses mit. :)

Siehe mein Beispiel mit einer SSD, die mich 256 Euro gekostet hat und ich nach 2 Jahren selbst entsorgen konnte!
Am Ende muss jeder für sich wissen, wo er kaufen möchte.
 
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Jim_OS

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Händler wickeln immer mit ihren Distributoren ab, ist daher nichts Neues.
Nur der Form halber: :) Nö sondern mit ihrem Vorlieferanten und dieser ist nicht zwangsweise auch Distributor. ;) Nur weil Händler bei mir einkaufen und ich mich ggf. als Distributor bezeichne, oder es z.B. für Hersteller x, y oder z ggf. auch bin, heißt das nicht automatisch das ich auch ein Distributor von/für Toshiba bin. Trotzdem könnten Händler bei mir auch Toshiba Festplatten beziehen. Zusätzlich könnte es sogar noch sein das man z.B. ein Distributor für den Hersteller x ist, aber nur für bestimmte Produkte/Produktserien/-reihen von ihm. Und weil es besser ist geht es auch noch weiter: Es gibt auch noch Subdistributoren, d.h. Händler kaufen dort ihre Produkte, aber dieser Subdistributor hat gegenüber dem Hersteller (je nach Vertragsbedingungen) ggf. keine Garantieansprüche.
Alles schon gehabt ... ;)

Aber unabhängig davon sollte das Thema jetzt ja geklärt sein. Wie Kurt-oe1kyw und Du ja auch, bereits geschrieben habt sollte man, sofern man auf der sicheren Seite sein will, das Thema Herstellergarantie vor dem Kauf immer mit dem Händler klären. Nur so hat man eine gewisse Sicherheit sofern der Händler, oder zuständige Distributor, nicht insolvent werden und im Garantiefall auch noch existieren. :LOL:

VG Jim
 

IICARUS

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Ist mir egal wie sie das regeln, mein Ansprechpartner ist mein Händler, mit dem ich einen Kaufvertrag habe. Wie auch immer, es gibt kein Unterschied, ob ich über Alternate oder über Mindfactory kaufe, in beiden Fällen müssen sie sich um die Abwicklung kümmern und stellen sie sich quer, gibt es auch Anwälte, die sich gerne darum kümmern!

Nochmal, mein Bezug bezog sich auf die Aussage eines Beitrages, bei Händler X nichts zu kaufen und bei Händler Y zu kaufen, weil es nur dort Garantie gibt. Es ging mir nie um die Grundsatzdiskussion, wie Händler selbst die Herstellergarantie wo geltend machen. Die Gewährleistung kann man 6 Monate später ehe in die Tonne kloppen, daher geht es immer um die Abwicklung der Herstellergarantie.
 
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Jim_OS

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Was ein Zirkus mit dieser Firma;) Ich glaube ich nehme eine Iron Wolf pro
 

synfor

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@IICARUS woraus leitest du denn die Verpflichtung des Händlers zur Abwicklung der Herstellergarantie her?
 
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@IICARUS woraus leitest du denn die Verpflichtung des Händlers zur Abwicklung der Herstellergarantie her?
Und woraus leitetest du, dass andere Händler die Herstellergarantie abwickeln müssen, nur weil es ein paar User so geschrieben haben? Mir ist die Herstellergarantie egal, solange ich Geld sparen kann. Denn am Ende ist immer ungewiss, wie diese ausgehen wird und für manche Fälle hole ich mir meine Rechtsberatung nicht aus einem Forum, sondern von meinem Anwalt.

Es ist auch nicht so, dass ständig Festplatten kaputtgehen und wenn, passiert dieses meist dann ehe außerhalb der Herstellergarantie.
 
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IICARUS

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Was ein Zirkus mit dieser Firma;) Ich glaube ich nehme eine Iron Wolf pro
Das hat doch nichts mit dieser Marke was zu tun, sondern wenn OEM Produkte gekauft werden, die nicht für den Endkunden bestimmt sind. Ist mit der Iron Wolf nicht anders, wenn es sich auch um ein OEM Produkt handelt.
 

synfor

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Und woraus leitetest du, dass andere Händler die Herstellergarantie abwickeln müssen, nur weil es ein paar User so geschrieben haben?
Wenn du das aus meiner Frage ableitest, dann hast du da was gründlich missverstanden. Ich wollte lediglich wissen, auf welcher Grundlage du in in Beitrag #44 deine Anwälte losschicken wolltest, wenn sich der Händler nicht um die Abwicklung der Herstellergarantie kümmern will. Ach ja, falls es dir noch nicht aufgefallen ist, du warst einer von diesen Usern.

Mir ist die Herstellergarantie egal,
Im ersten Absatz von Beitrag #44 klingt das aber nicht so.
 

IICARUS

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Letztens hatte ich eine defekte Hardware mit einem Streitwert von 860 Euro, wo der Händler zunächst mich 3 Wochen zappeln lassen hat, um die RMA zu bearbeiten. Es kam nie ein Rückschein, um das Produkt zurücksenden zu können. Auf Emails wurde nicht reagiert und auf einem Telefonat ist man auch patzig gewesen. Dann setze ich ein Schreiben mit einem Ultimatum auf. Am nächsten Tag kam der Rückschein.

Dann verstrichen 3,5 Monate und ich bekam keine Rückantwort.

Auf eine E-Mail wo ich nach dem Status fragte, wurde nicht geantwortet. Zwei Wochen später setze ich erneut ein Ultimatum auf und ich hätte auch ein Anwalt dran gesetzt, da ich im Besitz einer Rechtsschutzversicherung bin und sogar in der Familie ein Anwalt habe. Zwei Tage später kam ein Schreiben, wo die Rückzahlung des kompletten Kaufpreises angekündigt wurde.

Auf welcher Grundlage hat sich dieser Fall gestützt? Es handelte sich auch um ein Produkt, wo der Hersteller die Garantie nur über den Händler abwickelt und ich hatte sogar Kontakt mit Asus und die verwiesen mich auch auf den Händler. Es gibt viele Hersteller, die nur über den Händler die Herstellergarantie abwickeln, wie z.B. Asus, MSI, Samsung und noch einige mehr. Wo besteht hier die Grundlage dazu oder das Anrecht, dass sich ein Händler darum kümmern muss? Und wenn es keine Grundlage gibt, na und? dann gibt es keine... dann geht man halt leer aus! Aber solange ein Anrecht dazu besteht, gebe ich nicht einfach klein bei!

Übrigens, dieser Händler, mit dem ich 4 Monate Probleme hatte, steht in der Lister, mit denen die angeblich die Herstellergarantie abwickeln wollen. :ROFLMAO:
Nein danke... nicht nochmal, da kaufe ich lieber bei Mindfactory oder Alternate.
 
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Ebbi

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Hallo zusammen,

wie steht es denn um die MG09ACA18TE "Toshiba Cloud-Scale Capacity" mit 18 TB?
Dort steht "Flux Control Microwave Assisted Conventional Magnetic Recording (FC-MAMR CMR)"

Die nächstkleinere Variante MG08ACA16TE mit 16 TB firmiert unter dem Namen "Toshiba Enterprise Capacity" und hat als Aufnahmeverfahren
"Conventional Magnetic Recording (CMR), Two Dimensional Magnetic Recording (TDMR)"
 

maxblank

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Die Platten kannst du ohne Bedenken in der Synologie einsetzen. Ich habe die im Betrieb seit über einem Jahr im Synologie Backup-NAS und dort läuft parallel die Videoüberwachung. Bis zur Toshiba MG08 stehen die auch auf der Kompatibilitätsliste von Synologie.

Bezüglich der Bezeichnung zum Aufzeichnungsverfahren der HDD ging es um ein Verfahren um mehr Speicherdichte zu erreichen.
 
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Holli_NOM

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Dito. Habe auch zwei Stück davon seit knapp einem Jahr 24/7 in einer DS920+ inkl. Surveillance Station mit permanenter Aufzeichnung laufen. Wie lange die laufen werden, und ob/wann durch das langsame "Ausdünsten" des Heliums Probleme auftreten, wird heute vermutlich noch niemand sagen können. Warten wir's ab...
 
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