Surveillance Station Hofüberwachung

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spielematz

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01. Aug. 2013
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Hallo,

ich möchte gerne unsere private Hofeinfahrt Überwachen. Alle Hausbewohner sind damit einverstanden.
Muss ich was beachten, wenn der Post- oder Zeitungsbote auf den Hof kommt?


mfg.
Matthias
 
Ich kann Dir nur sagen, solange Du kein öffentliches Gelände einsiehst, sollte das kein Problem darstellen (die Einverständniserklärung der Bewohner muss allerdings schriftlich vorliegen - auch für jeden neu hinzukommenden Bewohner - und kann widerrufen werden). Mit einem Schild, was ein Piktogramm für Videoaufzeichnung zeigt, zeigst Du Dich darüber hinaus gegenüber Briefträger & Co von Deiner netten Seite... Allerdings ist das hier kein juristisches Fachforum - für die beschlussfeste Klärung solltest Du (wie bereits an anderer Stelle auch schon einmal empfohlen) Dein zuständiges Ordnungsamt konsultieren, im Besonderen solltest Du das deshalb vorher einholen, weil Du dort andere Bewohner berücksichtigen musst.
 
Du darfst nicht in fremde Fenster filmen (ich glaube auch der Verdacht, dass du es tust, reicht aus, um dir mit dem Anwalt zu drohen), du darfst keine Passanten auf der Straße erwischen, du musst es für Briefträger&Co erkennbar machen, du begibst dich auf rechtlich dünnes Eis...
Wieso Ordnungsamt? Das Thema Videoüberwachung fällt unter das Thema Datenschutzrecht. Also ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, spezialisiert auf Datenschutz, wird dazu mehr sagen können. Beschlussfest wirst du das aber nie wirklich bekommen...

Stefan
 
Wieso Ordnungsamt? Das Thema Videoüberwachung fällt unter das Thema Datenschutzrecht. Also ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, spezialisiert auf Datenschutz, wird dazu mehr sagen können. Beschlussfest wirst du das aber nie wirklich bekommen...
Weil das Ordnungsamt in vielen Kommunen für Videoeinrichtungen zuständig ist (insbesondere für deren Genehmigung), wenn sie geeignet sind, das Persönlichkeitsrecht oder die öffentliche Ordnung zu verletzen - der Anwalt kann Dich beraten, aber er haftet hier noch nicht einmal für seine Auskunft.
Und eine Genehmigung bzw. eine Bescheingung über die Genehmigungsfreiheit durch das Ordnungsamt ist beschlussfest ;)

Außerdem: der Hinweis der Verpflichtung für die Kenntlichmachung beim Betreten von Privatgelände ist nicht korrekt - hier ziehen eher nur die guten Sitten, mehr nicht. So, aber wie gesagt, wir sind kein juristisches Fachforum, deswegen sollten wir das jetzt hier nicht weiter ausdehnen.

@spielematz
Ob nun Anwalt oder jemand anderes, hol Dir entsprechende Auskünfte über Deine konkrete Situation.
 
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