Natürlich. Ist das Surfen im Internet während den Pausen erlaubt. Dann würde gar mit Deiner Meldung passieren, egal welches Seiten gesperrt werden und der User irgendwo "Remote" aufruft. Das hätte vor Gericht kein Bestand. Im Gegenteil, erklar dann mal dem Richter wie Du das genau festgestellt...