Datenschutz Neuer Artikel zur privaten Videoüberwachung

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

vater

Benutzer
Mitglied seit
14. Mrz 2014
Beiträge
449
Punkte für Reaktionen
82
Punkte
28

mavFG

Benutzer
Mitglied seit
06. Jan 2016
Beiträge
1.345
Punkte für Reaktionen
4
Punkte
58
An der Thematik hat sich eigentlich seit Jahren nix geändert.. Außer das, dank günstige Kameras, viele auf die wahnwitzige Idee kommen, eigentlich "nur" ihr Grundstück filmen zu wollen und automatisch auch den öffentlichen Bereich mit drauf haben..

Ich nutze die Überwachung ausschließlich für den Garten, alle NAchbarn sin informiert, es gibt Schilder an den Haupttoren und an den betroffenen Gärten, unsere direkten Gartenanchbarn, dessen Garten mit drauf ist, wollten diese Kameraeinstellung genau so.
Zusätzlich habe ich Nachbars Gartenfenster ausgeblendet - und wenn jemand berichtigtes im GArten ist, gehen die Kameras aus..

Nach der Einbruchsserie letzten Frühjahr (Garten liegt weit außerhalb im Wald) wollte der Gartenvorstand auch Kameras an der Haupteinfahrt. diese Einfahrt ist Privatbesitz vom Garten. ABER: es gibt da einen Außsichtpunkt, der gerne von Wanderern belaufen wird. und die kommen natürlich auf diesen Weg lang. Nur seitlich - aber die KAmera hätte sie drauf. Ich habs dem Vorstand erklärt und mein Veto eingelegt. Datenschutzrechtlich wäre es ne Grauzone - da geduldetes Laufen auf Privatgrund, aber letztendlich ist es eine Gartenanlage, kein Hochsicherheitsgebiet.
 

Kurt-oe1kyw

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
10. Mai 2015
Beiträge
9.139
Punkte für Reaktionen
1.778
Punkte
314
Der heise Beitrag ist "vorsichtig" zu lesen, da es vor allem darauf ankommt in welchem "Gebiet" die Videoüberwachung zum Einsatz kommt.
So haben wir hier in Österreich eine, wie ich meine, recht brauchbare Lösung für den privaten Bereich.
1. Meldepflicht besteht nur wenn DIGITAL aufgezeichnet wird, zuständig ist bei uns die Datenschutzbehörde mit Sitz im Bundeskanzleramt.
2. Sind es "nur" Livebilder ohne digitale Aufzeichnung dann entfällt die Meldung.

Wer sich für Österreich näher informieren möchte kann sich hier einlesen <klick> . Dort sind auch die notwendigen Ansuchen/Formulare zu finden. Wichtig sind vor allem die Ausnahmen der Meldepflicht, im Link etwas hinunterscrollen.
 

Frogman

Benutzer
Mitglied seit
01. Sep 2012
Beiträge
17.485
Punkte für Reaktionen
8
Punkte
414
Aber nicht vergessen, dass im Falle einer Videoaufzeichnung eine Protokollierungspflicht besteht sowie eine Löschungspflicht nach 72 Std. (auch bei analoger Aufzeichnung).
 

c0smo

Benutzer
Contributor
Sehr erfahren
Maintainer
Mitglied seit
08. Mai 2015
Beiträge
6.657
Punkte für Reaktionen
1.204
Punkte
254
Du darfst aber nicht vergessen zu unterscheiden zwischen privat und gewerblich. Im gewerblichen Bereich sind 72Std gebräuchlich, es können aber auch Sonderregelungen geltend gemacht werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.
Im privaten Bereich gibt es keine eindeutige Regelung bezüglich Aufzeichnungsdauer. Es ist auch jetzt noch, nach den neuen DSVGO Richtlinien, eine Grauzone.
 

Frogman

Benutzer
Mitglied seit
01. Sep 2012
Beiträge
17.485
Punkte für Reaktionen
8
Punkte
414
Die DSVGO regelt ausdrücklich nicht Belange des persönlichen und familiären Bereichs (Artikel 2, Absatz 2c). Insoweit gelten ländereigene Vorschriften weiterhin. Ansonsten sei darauf hingewiesen, dass in den juristischen Vorgaben der "private Bereich" den gewerblichen Bereich einschließt - dort wird wesentlich unterschieden zwischen öffentlichen Bereichen sowie privaten Bereichen, wobei letztere alle Bereiche umfassen, die sich in persönlichem Besitz einer natürlichen oder juristischen Person des privaten Rechts befinden, also Wohnbereiche wie auch Gewerbebereiche. Und in Österreich gilt, dass Datenanwendungen, die von natürlichen Personen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten vorgenommen werden, nicht meldepflichtig sind bzw. nicht der Löschungspflicht unterliegen. Bei allen anderen Anwendungen im privaten Umfeld dagegen, also gerade im gewerblichen Bereich, ist die Löschung nach 72 Std. verpflichtend.
 
Zuletzt bearbeitet:

Frogman

Benutzer
Mitglied seit
01. Sep 2012
Beiträge
17.485
Punkte für Reaktionen
8
Punkte
414

Yippie

Benutzer
Mitglied seit
01. Feb 2011
Beiträge
573
Punkte für Reaktionen
31
Punkte
54

Frogman

Benutzer
Mitglied seit
01. Sep 2012
Beiträge
17.485
Punkte für Reaktionen
8
Punkte
414
Au contraire, mon ami - gut ein Drittel der deutschen KMU hat noch gar nichts von der DSVGO gehört :D ... auch wenn es in D dazu nicht gleich Straffreiheit mit Ansage gibt, darf man dennoch gespannt sein, ob da wirklich die angedrohten Ordnungsgelder vollstreckt werden, wenn Unternehmen nicht nachkommen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
 

Kaffeautomat

Wenn du das Forum hilfreich findest oder uns unterstützen möchtest, dann gib uns doch einfach einen Kaffee aus.

Als Dankeschön schalten wir deinen Account werbefrei.

:coffee:

Hier gehts zum Kaffeeautomat