Fragen zur Umsetzung der DSGVO mit DSM

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mdawid

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Hallo Zusammen,

ich hab dieses Forum nach dem Stichwort "DSGVO" durchsucht habe aber die passende Frage nicht gefunden. Daher möchte ich hier diesen Thread eröffnen, um auch anderen die Möglichkeit geben praktische Tipps zum Thema DSGVO-Umsetzung auszutauschen.

Seit dem 25.05. ist ja die DSGVO wirksam geworden und als Hoster muss man einiges beachten, damit man nicht von Abmahnanwälten abgemahnt wird (Ich gehe davon aus, dass man bereits ein Hoster ist, wenn man eine Domaine über seinen Router auf seine NAS/PC/Raspi oder ähnliches schaltet)

Ich selbst betreibe meine NAS für private Zwecke und habe dazu unter anderem mein DSM über eine Domain nach außen geschaltet, um von unterwegs komfortabel darauf zugreifen zu können. Zusätzlich lasse ich über Docker eine Nextcloud-Instanz laufen, welche ebenfalls über einen andere Domain erreichbar ist.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann müsste ich jetzt für diese zwei "Frontpages" jeweils eine Datenschutzerklärung angeben.

Ich hab unter diesem Link (https://datenschutz-generator.de/) einen Datenschutzgenerator gefunden und alle Fragen passend für mich beantwortet. Eigentlich musste ich nur eine Frage mit Ja beantworten, und das war die mit der Speicherung der IP.

Daraus ergeben sich bei mir einige Fragen:

- Wie kann diese Datenschutzerklärung auf der DSM-Startseite verlinken?

In den Einstellungen habe ich nur die Möglichkeit gefunden ein Thema (Hintergrundbild) einzustellen und ggf. noch Begrüßungsnachrichten. Ich kann ja die Datenschutzerklärung als HTML im web volume speichern und muss diese dann nur noch verlinken.

- Wie kann ich die IP Adressen die beim Zugriff auf das Frontent im log generiert werden maskieren?

Ich gehe mal davon aus, dass Synology eine solche Möglichkeit noch nicht vorgesehen hat

- Wie kann ich die dauer der logs die gespeichert werden auf 7 Tage beschränken?

Auch hier habe ich im Protokoll-Center keine Möglichkeit gefunden das Log zu beschneiden. Kann ich das ggf. mit einem Skrip lösen?



Ich hoffe das ist kein Doppelpost. Hat mich etwas gewundert, dass bis jetzt noch keiner einen solchen Thread eröffnet hat.

Grüße,

Michael
 

tproko

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Hallo, das liegt wohl daran, dass hier im Forum keine Rechtsauskünfte gegeben werden dürfen (anscheinend in Deutschland verboten?).

Meiner Meinung nach richtet sich die EU-DSGVO an gewerbliche Anbieter und nicht an Privatpersonen. Aber einfach mal selber nachlesen, ob du betroffen bist oder nicht.
Ich kenne deine Homepages nicht.

Ich persönlich hab nach außen nur VPN, somit keine Eingabeformulare oder sonstiges. Somit trifft es mich einfach nicht.
 
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mdawid

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Mir geht es nicht um Rechtsauskünfte, sondern um die technische Umsetzung dessen was die DSGVO fordert.
 
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steffi

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Hallo

Es ist korrekt, dass in unserem Forum keine Rechtsberatung juristischer Art erfolgen darf. Über gewisse Themen unterhalten dürfen wir uns aber sehr wohl. Meinungsaustausch ist von diesem Verbot wohl nicht betroffen.
Auch ist es korrekt, dass die DSGVO sich nicht an oder gegen private Pesronen richtet. Deshalb ist der Andrang bei uns im Forum noch recht überschaubar. Die große Mehrheit nutzt die Synology Geräte rein privat. Wer sie gewerblich in Verwendung hat, der hat sich wohl schon längst fachlich beraten lassen.
 

tproko

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sondern um die technische Umsetzung dessen was die DSGVO fordert.

Ich denke, wenn du nur DSM nach außen freischaltest musst du im privaten Umfeld nichts anpassen.
Wenn du mehr machst, dann kann das natürlich anders sein. Ich kenne deine Homepages und sonstigen Webauftritte ja leider nicht ;)
 

anger

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Ich habe das so gelöst, weil ich es privat mache, aber eine kleine Ferienwohnung unter 17000 Euro Umsatz/Jahr habe. Gewerbe ja/nein fraglich.
dsgvo.jpg
 
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tproko

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Quasi als Hintergrundbild, wo die Verlinkung angeführt ist?
 

anger

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DANKE, Spontan-Idee nachdem ich 1 Woche überlegte ....
 

anger

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Quasi als Hintergrundbild, wo die Verlinkung angeführt ist?

Nein. Kein Hintergrundbild.
Du kannst infos zu deinen Seiten eingeben welche öffentlich sind. da trägst du es ein. Einstellungen -->Thema und Anwendungsportal
 

tproko

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Danke, gut zu wissen das es da noch was gibt :)!
 

anger

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Der Link auf die Datenschutzerklärung geht dann auf meine Wordpress Seiten. Eine Seite, auf einer Homepage erstellt, darauf wird dann immer verlinkt. Vorteil, du musst nur eine Seite pflegen.
 

Frogman

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Meiner Meinung nach richtet sich die EU-DSGVO an gewerbliche Anbieter und nicht an Privatpersonen.
Wobei das "gewerblicher Anbieter" nach den vorliegenden Beschreibungen nicht einhergeht mit der Frage einer Gewinnerzielungsabsicht. Bspw. sind demzufolge auch Vereine und andere nicht profitorientierte Einrichtungen oder Auftritte betroffen, sofern persönliche Daten natürlicher Personen im Spiel sind (bspw. für einen Newsletter o.ä.).
 

anger

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Ab welchem Umsatz ist man Gewerblich?
Ich denke, Gewerbesteuer liegt ab ca. 17000€ Umsatz, nicht Gewinn, Jahr?
Ich habe, mit wesentlich weniger Umsatz, vorsichtshalber eine brutale selbstformulierte und dazu vorformatierte DSGVO in meine Seiten eingesetzt.
 
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anger

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Minimaler Auszug aus meiner DSGVO. Rückmeldung erwünscht.

Für jeden der diese Seiten/Domains nutzt, uns z.B. eine Mail schreibt, ein Formular auf unseren Seiten/Domains ausfüllt oder uns Daten/Dateien zusendet und/oder persönl. übergibt, hier surft und liest, unsere private Cloud nutzt, usw gilt:
Ich erkläre mich mit der Speicherung und Verarbeitung meiner Daten einverstanden und akzeptiere Cookies„.
Daten, Dateien die du uns zusendest, übergibst oder bei uns speicherst, dürfen uneingeschränkt von uns genutzt werden und du erklärst das du Eigentümer von diesen bist bzw. die Rechte hast diese zu verwenden.
Falls du das nicht möchtest, bitte verlasse die Seite, sende/übergebe uns keine Dateien und fülle kein Formular aus.
Sperre evtl. in deinem Browser die Cookies.
Dies gilt auch für unsere Accounts auf Social Media Bereichen wie Facebook, Google+ und Co.


Nur für eine private Seite. Keiner weis was genaues ....
es sei den du kannst einen Anwalt bezahlen ....
 
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NormalZeit

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anger

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bfpears

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Hi Anger,
ich glaube die 17.500 sind die Umsatzsteuer Grenze, das ist Steuerrecht.
Die DSGVO hat nichts mit den Steuer Grenzen zu tun.
BF
 
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