Intel Avoton in u.a. DS415+ von Hardware-Bug betroffen - Fortsetzung

megakeule

Benutzer
Mitglied seit
09. Sep 2011
Beiträge
210
Punkte für Reaktionen
3
Punkte
18
Kommt drauf an, wie man "offiziell" interpretiert. Ich habe eine Aussage von Support auf eine Anfrage an diese C2xxx@synology.com Mail Adresse wo mir das so gesagt wurde.
Habe ich im anderen Thread gepostet. Im Moment halte ich tatsächlich einen Kumpel von Kauf eine Rackstation ab, weil keine Händler Geräte mit 172xx Seriennummern auf Lager hat.

@BigRonin,
Mit hat Amazon durch seine Kulanz die Entscheidung leicht gemacht,. Ich habe tauschen können. Wäre das nicht gegangen, hätte ich auch aufgesessen. Bleibt einem ja dann nix anders übrig.
Eigentlich war ich auf die DS916+ nie sonderlich scharf, da sie gegenüber der 415+ kaum bessere Werte hat....
 

Bordi

Benutzer
Mitglied seit
24. Jan 2010
Beiträge
3.198
Punkte für Reaktionen
3
Punkte
0
..Technisch ist es aber so, daß die betroffene Komponente auf unterschiedliche Weiseangesteuert und verwendet werden kann. Es besteht daher die Möglichkeit, daß anderer Hersteller die betroffeneKomponente auf eine andere Art und Weise ansteuern...

So richtig zufriedengestellt bin ich nicht. ...
Schlangenei und Krötendreck,
was hier grad war, das ist jetzt weg! :cool:

Bin deiner Meinung. Beschämend am ganzen ist dass sie es mit Transparenz und präzisen Fachbezeichnungen (er)klären könnten. Wir ärmlichen Erdenbürger nennen das DINGE BEIM NAMEN NENNEN. Kindliche Geheimschriften sind für Öffentliche Statements nun-mal eher ungeeignet. Synology braucht sich nicht wundern wenn sich sich damit selbst ins Knie...

ps / btw gesgehen? er / sie schrieb :
Es besteht daher die Möglichkeit
Hallo? Möglichkeit? Hu-huu... :eek:

Zauberstab, Zylinderhut,
Zaubergeister, helft jetzt gut!
 
Zuletzt bearbeitet:

daaaani

Benutzer
Mitglied seit
28. Mrz 2015
Beiträge
139
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Die Aussage wäre für dich dann sicherlich verwertbar, für alle anderen dann aber vermutlich nicht.

Die Aussage kommt von einer Adresse die eigens für diese Problematik eingerichtet wurde, weshalb sollte sie dann nicht für andere verwertbar sein?

Scheint als könnten die betroffen zumindest selber tätig werden (was ich dennoch für unzumutbar halte).

https://forum.synology.com/enu/viewtopic.php?p=477003#p477003

https://forum.synology.com/enu/view...6e92063c56902e4bb9a7b7f5950&start=285#p477040

Aber ihr müsst vorsichtig sein, ihr geht ein großes Risiko ein um am ende nichts zu bewirken da es ja KEIN Problem gibt. Dieser Fix der übrigens auch offiziell eingeräumt wurde, im Gegensatz zu anderen offiziellen Aussagen die hier behauptet wurden und sogar von höchst Administrativen Stellen, dient ausschließlich der Kosmetik, damit die Boards dann hübscher sind.
 

whitbread

Benutzer
Mitglied seit
24. Jan 2012
Beiträge
1.294
Punkte für Reaktionen
54
Punkte
68
wtf- handwerklich übelst ausgeführt. Wenn ich jetzt Mitbewerber wäre würde ich das mal zur Erheiterung der Mitarbeiter mitbringen...
 

Matis

Benutzer
Mitglied seit
28. Mai 2015
Beiträge
735
Punkte für Reaktionen
9
Punkte
44
Ich habe auf der Cebit mit einem Syno-Mitarbieter gesprochen, der mir folgendes bestätigt hat:

Die Syno-Geräte sind auch von dem Problem betroffen. Bauartbedingt, bzw. schaltungsbedingt wird das Clock-Signal aber nicht so oft getriggert, wie bei anderer Hardware.
Deshalb tritt der Fehler/Ausfall auch wesentlich seltener auf.
D.h. aber auch, dass rein rechtlich ein Fehler vorliegt und damit ein Gewährleistungs- und Austauschanspruch.
Syno wird dem aber wohl aber nicht generell entsprechen. Es müßte jemand wahrscheinlich klagen, nehme ich an.
Leider kann es Syno darauf ankommen lassen und davon ausgehen, dass nur wenige diesen Weg gehen, da es in D keine Musterverfahren gibt.
Traurig, dies entspricht aber dem Supportverhalten, das ich seit einiger Zeit empfinde.
 

tschortsch

Benutzer
Mitglied seit
16. Dez 2008
Beiträge
1.644
Punkte für Reaktionen
34
Punkte
74
Das hast u aber nicht zufällig auf Tonband oder? ;)
 

daaaani

Benutzer
Mitglied seit
28. Mrz 2015
Beiträge
139
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Dem muss ich ein wenig widersprechen. Der Mangel ist bereits der Material defekt den die CPU hat und der in folge, in einem weiteren Defekt Symptomatisch wird. Über diesen Mangel muss auch nicht spekuliert oder debattiert werden, das ist bereits Fakt. Und einen Gewährleistungsanspruch, sofern man ihn noch hat, besteht gegenüber dem Händler und nicht dem Hersteller. Jedenfalls sofern der Hersteller nicht zeitgleich auch noch als Händler auftritt. Und im Zuge dessen kann der Händler nachbessern oder tauschen (in einer angemessenen Frist). Fristsetzung muss vom Kunden ausgehen. Kann das der Händler nicht, verliert der Kaufvertrag seine Gültigkeit. Er ist rechtlich nicht mehr zu halten. Darüber hinaus bestehen oft auch Schadensersatzansprüche sofern dieser auch entsteht. Etwaige Vereinbarungen zwischen Händler und Hersteller sind zu ignorieren, da es die Gesetzliche Regelung zur Gewährleistung in keinster weise berührt. Das heißt, Synology hat mit der Gewährleistung nichts zu tun, sondern nur mit der Garantie und diese wurde verlängert. Und euch kann es am aller Wertesten vorbei gehen, wenn der Händler meint es gäbe keine Rückrufaktion oder so, da es sein Problem ist und nicht das des Kunden!

Dass die Synos für weitere Symptomatiken, abgesehen vom Materialdefekt der eingesetzten CPUs, betroffen sind, räumt der Hersteller bereits mit der Notwendigkeit eines Fix ein! Die Kausalität ist dabei eindeutig, ohne Problem gibt es keinen Fix. Das bestätigen auch, an vielerlei Stellen, verschiedenste E-Mails seitens des Synology Supportes, und was noch viel wichtiger ist, von eigens für diese Problematik eingerichtete Adressen. Wobei auch hier Interpretationsspielräume erlöschen! Das heißt Antworten dieser Adresse sind auch generell zu verwerten, da sie nicht für ein Persönliches, sondern für ein Spezifisches Problem stehen.

Ob die Synos nicht mehr Booten oder bei Alarm einfach der Speaker nicht mehr Piepst, ist so oder so irrelevant, genauso wie, dass die Daten davon unberührt bleiben. Oder der Hersteller meint mit etwaigen Statistischen aussagen zu relativieren, was ja nicht bedeutet, dass er die Problematik ausräumt oder bestreitet sondern nur, dass er sie nicht sieht. Dem können falsch justierte statistische Parameter zu Grunde liegen oder eben einfach nur, dass er für diese Problematik blind ist.

So oder so, der Vertrauensverlust ist da und in Anbetracht neuer Produkte, mit genau dieser CPU, ist dieser eben essentiell.

PS. Nach damals sehr kurzer Recherche, das heißt sie könnte inkorrekt sein, gibt es mit dem Administrator dieses Forums durchaus Interessenkonflikte zu der genannten Problematik, wenn auch indirekt, schein er doch als Händler also Käufer und Verkäufer aufzutreten. Das ist kein Angriff sondern wäre eine Feststellung. Aber wie gesagt vielleicht ist es auch nur ein Irrtum?!
 
Zuletzt bearbeitet:

Bordi

Benutzer
Mitglied seit
24. Jan 2010
Beiträge
3.198
Punkte für Reaktionen
3
Punkte
0
Nö der Händler hat damit gar nichts am Hut, wäre ja noch schöner.
 

Puppetmaster

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
03. Feb 2012
Beiträge
18.981
Punkte für Reaktionen
619
Punkte
484
Oh, bitte nicht schon wieder!!!

Bitte, mach dich doch zunächst einmal bei einem erfahrenen(!) Juristen schlau, was genau du mit dieser Rechtsauffassung erreichen kannst.
Noch einmal: nach deiner Definition gibt es gar keinen mangelfreien Gegenstand, erst recht nicht, wenn eine CPU verbaut ist, denn dort gibt es erst gar keine, die ohne Fehler (Mangel) gefertigt sind.
 

Hafer

Benutzer
Mitglied seit
03. Okt 2014
Beiträge
855
Punkte für Reaktionen
12
Punkte
38
Nach damals sehr kurzer Recherche, das heißt sie könnte inkorrekt sein, gibt es mit dem Administrator dieses Forums durchaus Interessenkonflikte zu der genannten Problematik

Mit anderen Worten: "Ich haue hier also mal einen üblen Vorwurf raus, den ich zuerkanntermaßen schlecht recherchiert habe und verstecke mich lieber hinter einem Irrtumsvorbehalt, als meine Hausaufgaben zu machen."

Hoffentlich widerfährt dir das auch mal.
 

Bordi

Benutzer
Mitglied seit
24. Jan 2010
Beiträge
3.198
Punkte für Reaktionen
3
Punkte
0
+1
 

daaaani

Benutzer
Mitglied seit
28. Mrz 2015
Beiträge
139
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Nö der Händler hat damit gar nichts am Hut, wäre ja noch schöner.

DOCH Gewährleistung betrifft ausschließlich den Händler!


Oh, bitte nicht schon wieder!!!

Solltest du mal vielleicht mal tun, das Ergebnis könnte dich erstaunen. TIP ein Materialfehler ist in der Regel ein Mangel!


Mit anderen Worten: "Ich haue hier also mal einen üblen Vorwurf raus, den ich zuerkanntermaßen schlecht recherchiert habe und verstecke mich lieber hinter einem Irrtumsvorbehalt, als meine Hausaufgaben zu machen."

Hoffentlich widerfährt dir das auch mal.

Immer noch besser als permanent dummes, irreführendes Zeugs und teilweise beleidigende Anschuldigungen raus zu hauen. Was nicht mal den Ansatz einer Prüfung stand halten würde. Wenn man Name und Adressdeteils des Impressums recherchiert, dann findet man diverse, nicht nur eine Firmierungen, auch in Bezug auf NAS. Mein Vorbehalt basiert darauf, dass es alles nur sehr dumme Zufälle sein könnten und dient der rechtlichen Absicherung.

Allgemein denke ich nach bevor ich was sage bzw. schreibe, scheint für einige keine zwingende Voraussetzung zu sein.
 

Puppetmaster

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
03. Feb 2012
Beiträge
18.981
Punkte für Reaktionen
619
Punkte
484
TIP ein Materialfehler ist in der Regel ein Mangel!

Na siehste, du sagst es ja selber. Es gibt keine pauschale Aussage dazu.
Das wurde alles schon lang und breit an anderer Stelle diskutiert. Guck dir nochmal §434 BGB an, da stehen die Fakten.

Sorry, wird mir echt zu dumm.
 

Kurt-oe1kyw

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
10. Mai 2015
Beiträge
9.139
Punkte für Reaktionen
1.777
Punkte
314
Der vermutlich zutreffende § bei euch in .de ist dann aber §437 BGB <klick> und nicht §434.

Aber ist ja jetzt eh schon egal, wo sie doch schon den Widerstand eingelötet haben am Mainboard als Behebung in die Produkte welche ab Februar 2017 hergestellt wurden und damit soll es dann kein Problem mehr geben.
Auf der anderen Seite wird man ja sehen wie sich die neuen Modelle 1517+ und 1817+ am Markt behaupten werden, da diese ja auch den Avoton Prozessor verbaut haben.
Also von daher würde ich einfach abwarten und schauen was die Erfahrungswerte auch hier im Forum zeigen mit den neuen Modellen und dann wird man ja sehen ob das Problem überhaupt noch existent ist.
 

Puppetmaster

Benutzer
Sehr erfahren
Mitglied seit
03. Feb 2012
Beiträge
18.981
Punkte für Reaktionen
619
Punkte
484

daaaani

Benutzer
Mitglied seit
28. Mrz 2015
Beiträge
139
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Na siehste, du sagst es ja selber. Es gibt keine pauschale Aussage dazu.

Sorry, wird mir echt zu dumm.

Ich wusste das mir daraus wieder ein Schuh gedreht werden würde. Das mit dem Dumm kann ich nachvollziehen geht mir ja schon seit einer Weile so. Man kann gesetze nicht aushebeln in dem man mit umgekehrter Logik argumentiert. Und Gott sei dank ist das so. Aber Fehler in CPUs werden nicht umsonst Korrigiert und auch nicht umsonst ist es fast immer schwer an Details zu kommen. Wie auch in den aktuellen AMDs. Weil das IMMER Mängel sind an denen sich Rechtsansprüche ableiten lassen. Nur im diesem Fall geht das nur mit Nachbesserungen am Board, welche auch eine Angemessene Nacherfüllung wären, würde es der Händler machen und der Kunde damit einverstanden. Durch Synos Politik ist das aber für den Händler nicht offiziell, er kann diesen Schritt also nicht gehen. Und wenn wir uns auf Gewährleistung berufen dann ist das eben keine Option. Und die Garantie tritt erst mit einem Ausfall in Kraft. Das heißt betroffene bekommen erst bei einer Schädigung Hilfe.

Man merkt auch nach wie vor, obwohl es schon ausgiebig Diskutiert wurde, das einige immer noch nicht Gewährleistung und Garantie sowie Händler und Hersteller auseinanderhalten können. Genauso wie einige versuchen außerhalb des Gewährleistungszeitraumes diesen immer noch zu beanspruchen.

PS. Und wenn man sich auf Gesetzestexte berufen will, muss man sie auch verstehen können. Dazu gab es auch schon mal eine Feststellung von mir, weil berufener und auch hier wieder angegeben Paragraph falsch interpretiert wurde. Und wenn wir das noch Tausend mal wiederholen ändert sich daran nichts.
 

Andy14

Benutzer
Mitglied seit
05. Mrz 2014
Beiträge
1.013
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Naja, die Gesetzestexte lassen sich ja meist sehr unterschiedlich interpretieren.
Intel hatte ein ähnliches Problem ja schon einmal "SATA Gate". Gut, der PC viel dann nicht komplett aus aber 4 der 6 SATA ports.
Den längeren Artikel des Heise Rechtsexperten finde ich jetzt leider nicht.
Aber hier ist die kurze Zusammenfassung
https://www.heise.de/ct/artikel/Auf-Sand-gebaut-1186032.html
Wenn Ihr Produkt zurzeit fehlerfrei funktioniert, ist der Händler aber nicht zur Rücknahme oder zum Umtausch verpflichtet, meint Rechtsanwalt Ronny Jahn.
Ich weiß, ein anderer Fall aber ganz so eindeutig würde ich den Gewährleistungsanspruch eines noch laufenden Systems nicht aussprechen wollen ;-)
 

daaaani

Benutzer
Mitglied seit
28. Mrz 2015
Beiträge
139
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Naja, die Gesetzestexte lassen sich ja meist sehr unterschiedlich interpretieren.[/url]

Ja deswegen klären das im Zweifel ja Gerichte und keine Anwälte, wäre ja nicht notwendig, wenn Gesetzestexte eindeutig für alle eventuellen Fälle wären. Ich vermute man zieht hier den Sachmangel Paragraphen zur Rate, nicht weil es um diesen ja in der Argumentation geht, sondern weil man sich auf "Vertrag vorausgesetzte Verwendung" bezieht. Und meint damit wäre man aus der Sache. Das bezieht sich aber auf einen bestimmten Sachverhalt und wäre komplizierter zu erläutern und da kann ich mir jetzt schon ausmahlen wohin das führen würde. Aber im weiteren Sinne geht es um Beschaffenheiten die außer acht gelassen werden können sofern die bei einem Verkaufsgespräch oder Korrespondenz, vereinbarte Verwendung eignet. Da geht es mehr um Ausstattungsmerkmale, die einen Mangel darstellen können sofern sie nicht gegeben sind. Wobei dieser Paragraph auch bewusst keine Angaben macht, wie diese Verwendung vereinbart sein muss. Mit einer mündlichen ist man z.B. ja ziemlich am Arsch! xD

Viele die meinen ein Mangel wäre immer ein Defekt sollte spätestens hier ein Licht aufgehen. Auch die, die meinen der Mangelfreie oder Fehlerfreie zustand wäre kein Beworbener oder vereinbarter. Denn ist die Beschaffenheit nicht vereinbart dann ist sie frei von Mängel. Das bedeutet nicht, dass wenn man auf Fehler nicht hinweist, dass dann kein Mangel besteht, sondern umgekehrt das dann von einer Fehlerfreiheit oder Mangelfreiheit auszugehen ist. Also dem TOP zustand. Deswegen sind auch Defekte die man wissentlich verschweigt in folge Betrug.

Aber das können wir eh alles außer acht lassen, da hier Synology mit einem Spezifischen Prozessor geworben hat, der in folge Eigenschaften aufweist, die dann vereinbart sind. Und wenn er dann nur eine davon nicht aufweisen kann oder die Funktion verlieren, oder durch einen Material defekt zu verlieren drohen, dann liegt eben ein Mangel vor. Und zwar nach gesetzlicher Auslegung. Und es muss schon ein sehr dämlicher Händler sein, wenn er das wirklich einem Gericht überlassen möchte. Ein Brief von einem Ordentlichen Anwalt sollte das klären.

Die ganze Sache ist ja auch lächerlich, Synology räumt ja einen Mangel ein und das alle zukünftigen Geräte den nicht mehr haben, da eben dort ein FIX angewandt wird, und mittlerweile sehen wir erste Austauschgeräte mit diesen FIX. Und jetzt immer noch zu Argumentieren der Mangel wäre keiner ist doch Irrsinn das ist doch einfach nicht mehr normal!
 
Zuletzt bearbeitet:

DSL-Hexe

Benutzer
Mitglied seit
01. Apr 2008
Beiträge
692
Punkte für Reaktionen
4
Punkte
44
Die ganze Sache ist ja auch lächerlich, Synology räumt ja einen Mangel ein und das alle zukünftigen Geräte den nicht mehr haben, da eben dort ein FIX angewandt wird, und mittlerweile sehen wir erste Austauschgeräte mit diesen FIX.

Sorry,das ich störe. :-( Ist dieser Fix überhaupt original Synology?
 


 

Kaffeautomat

Wenn du das Forum hilfreich findest oder uns unterstützen möchtest, dann gib uns doch einfach einen Kaffee aus.

Als Dankeschön schalten wir deinen Account werbefrei.

:coffee:

Hier gehts zum Kaffeeautomat