Unterschied bei den Benutzerrechten

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geraldus

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Hallo

bei den Benutzerrechten bin ich noch nicht ganz durchgestiegen.
Wo ist der Unterschied, wenn ich einem Benutzer über das Webinterface explizit verbiete auf ein Ordner zuzugreifen oder gar keine rechte vergebe (alle drei checkboxen leer lasse) ? Beides mal sollte er doch kein recht haben auf ein Ordner zuzugreifen, oder?
 

a-jay

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Denkbar wäre:

User:
- Anton (Papa 45)
- Berta (Mamma 44)
- Christian (Sohn 18)
- Markus (Sohn 16)
- Peter (Sohn 14)

Gruppe "Eltern":
-> Anton
-> Berta

Gruppe "Kinder":
-> Christian
-> Markus
-> Peter

Lese-Zugriff auf Ordner "_FSK_16_" erlauben:
-> Eltern + Kinder

Zugriff auf Ordner "_FSK_16_" verbieten:
-> Peter


So kannst du explizit Benutzern den Zugriff verbieten, obwohl Sie evtl. in Gruppen sind, die Zugriff haben.
 

geraldus

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Danke für die Antwort.

Das bedeutet aber dann, dass das Recht etwas verboten zu bekommen mehr zählt als die Erlaubnis zu schreiben/lesen.

Dann darf ich niemals der Grupper "user" einen Ordner verbieten, da ich mich dann immer mit aussperre, richtig ?
 

itari

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Richtig gedacht :)
 

a-jay

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Dann darf ich niemals der Grupper "user" einen Ordner verbieten, da ich mich dann immer mit aussperre, richtig ?

Ja -- jedenfalls sehe ich das so. Ob es da evtl. eine Möglichkeit gibt, das wieder rückgängig zu machen, weiss ich nicht.

Bei den NDS (Novell Directory Services) ist/war das jedenfalls so. Da konnte man durch ein Verbot der Gruppe Alle/Jeder/All Users oder so, ganze Verwaltungseinheiten definitiv unadministrierbar machen.
 

Trolli

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Ja -- jedenfalls sehe ich das so. Ob es da evtl. eine Möglichkeit gibt, das wieder rückgängig zu machen, weiss ich nicht.
Das ist kein Problem. Man kommt zwar nicht mehr auf die Freigabeordner. Die Anmeldung im Webmanagement funktioniert aber natürlich weiterhin. Da kann man die Rechte dann auch wieder anpassen.

Trolli
 

a-jay

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Das ist kein Problem. Man kommt zwar nicht mehr auf die Freigabeordner. Die Anmeldung im Webmanagement funktioniert aber natürlich weiterhin. Da kann man die Rechte dann auch wieder anpassen.

Trolli

Stimmt, warum habe ich nicht an die naheliegenste Möglichkeit gedacht....
 
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