Hallo zusammen,
ich bin nicht sicher, ob das hier das richtige Unterforum für meine Frage ist, falls nicht bitte verschieben.
Ich überwache mein privates Haus mit mittlerweile 6 Kameras. Drei sind innen, eine ist in der Garage und zwei sind im Außenbereich. Ich überwache ausschließlich mein Haus und Grundstück. Ich habe drauf geachtet, dass vom Nachbarn oder von öffentlichen Straßen nichts im Bild ist.
Nun lese ich, dass es lt. DSGVO dennoch nötig sei, Fremde wie etwa Briefträger oder andere Privatpersonen darauf aufmerksam zu machen, dass die Immobilie und das Grundstück videoüberwacht werden? Es reicht auch nicht mehr aus nur ein Warnschild mit einer Kamera aufzustellen, sondern ich muss detaillierte Angaben zur Anlage machen, etwa auch wie lange die Speicherung der Daten erfolgt, etc. Privatpersonen sollen die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob sie die Immobilie betreten, oder nicht. Anderenfalls droht Anzeige! Stimmt der Quatsch etwa? Falls ja, wie habt ihr das gelöst?
ich bin nicht sicher, ob das hier das richtige Unterforum für meine Frage ist, falls nicht bitte verschieben.
Ich überwache mein privates Haus mit mittlerweile 6 Kameras. Drei sind innen, eine ist in der Garage und zwei sind im Außenbereich. Ich überwache ausschließlich mein Haus und Grundstück. Ich habe drauf geachtet, dass vom Nachbarn oder von öffentlichen Straßen nichts im Bild ist.
Nun lese ich, dass es lt. DSGVO dennoch nötig sei, Fremde wie etwa Briefträger oder andere Privatpersonen darauf aufmerksam zu machen, dass die Immobilie und das Grundstück videoüberwacht werden? Es reicht auch nicht mehr aus nur ein Warnschild mit einer Kamera aufzustellen, sondern ich muss detaillierte Angaben zur Anlage machen, etwa auch wie lange die Speicherung der Daten erfolgt, etc. Privatpersonen sollen die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob sie die Immobilie betreten, oder nicht. Anderenfalls droht Anzeige! Stimmt der Quatsch etwa? Falls ja, wie habt ihr das gelöst?