Achtung: MyWebJukebox und das Freigeben von Musik im Internet

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Kamil

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Hallo Leute!

Falls ihr meine Jukebox verwendet: bitte seid euch darüber im klaren, dass ihr nicht einfach den Gäste-Zugang aktivieren dürft, wenn eure Jukebox-Installation von außen (also aus dem Internet) zugänglich ist. Ihr emöglicht nämlich damit JEDEM, der eure (IP-)Adresse kennt das Abspielen und Runterladen eurer ganzen Musiksammlung! Damit macht ihr euch strafbar (selbst wenn ihr nur 100% legal erworbene Musik in eurem Archiv habt)!

Der Gästezugang sollte nur aktiviert werden, wenn zumindest eines vom beiden sichergestellt ist:
-) IP-Sperre (einstellbar bei der Userverwaltung der Jukebox)
-) htaccess-Schutz (siehe z.B. http://forum.mywebjukebox.at/viewtopic.php?f=10&t=4 )

Das gilt übrigens nicht nur für meine Jukebox sondern für jegliche Software, mit der man seine Daten ins Internet stellt (das kann sogar ein Web-Server sein, falls die MP3-Files irgendwo unterhalb des Web-Verzeichnisses liegen).

Liebe Grüße

Kamil
 
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itari

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Das gilt übrigens nicht nur für meine Jukebox sondern für legliche Software, mit der man seine Daten ins Internet stellt (das kann sogar ein Web-Server sein, falls die MP3-Files irgendwo unterhalb des Web-Verzeichnisses liegen).

Es sei denn, man bezieht die MP3s von jemanden, der einem explizit die Erlaubnis dazu gibt *guck*:

Die hier bereitgestellten Musikstücke stehen für die private Nutzung und für die Verwendung im Rahmen nicht-kommerzieller Projekte kostenlos zur Verfügung.

Itari
 

Kamil

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die Erlaubnis für die private Nutzung und die Verwendung der Musikstücke im Rahmen nicht-kommerzieller Projekte beinhaltet nicht unbedingt auch das Recht, die Musikstücke auch selber zum Download und Streaming zur Verfügung stellen zu dürfen!

liebe Grüße

Kamil
 

jahlives

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Es sei denn, man bezieht die MP3s von jemanden, der einem explizit die Erlaubnis dazu gibt *guck*:



Itari
Auf der Seite steht aber auch
Die Musikstücke auf dieser Homepage sind gemafrei. Unabhängig davon sind sie aber durch das Urheberrecht geschützt, denn der Autor ist noch nicht seit mindestens 70 Jahren tot. Genaugenommen ist er überhaupt noch nicht tot.
Und mit dem Urheberrecht legst du dich an, wenn du Daten zum download anbietest. Der Inhaber der Seite kann dir das Recht zum Bereitstellen der Dateien als Download doch gar nicht erteilen, da er nicht der Urheber ist
Oder versteh ich das komplett falsch?
 

Kamil

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soweit ich das verstehe ist eben Verwendung für private Zwecke nicht gleichzusetzen mit dem Recht, das jeweilige Werk auch selber vertreiben (= zum Download anbieten) zu dürfen

liebe Grüße

Kamil
 

itari

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Ob man sie zum Download explizit anbietet oder nur als Hintergrund-Musik verwendet (was man gemäß der Aussage des betreffende Künstlers darf !) ist eigentlich das Gleiche - man käme ja in beiden Fällen an den Sound heran. (Den man sowieso beim Künster downloaden könnte). Ich denke, der Künstler wollte sich hier gegen die Vermarktung wehren (jemand nimmt Geld für den Download) und einen Riegel für Abmahnanwälte vorschieben ...

Ansonsten finde ich schon, dass man auch 'freie' Musik nicht unbedingt auch zum Download anbieten darf und deswegen auch einen Riegel vorschieben muss, damit man keinen Ärger bekommt. Die Nutzung für einen selbst über das Internet ist auch nicht ganz unumstritten - selbst das unverschlüsselte Streamen im WLAN wäre - dank Nachbars Kids - ein Problem. Ich lass jetzt mal die Diskussion über die Steckdosen beiseite ... :D Früher wars einfacher: Funk ging net und Telefon (öffentliches Netzwerk) war verboten, also nur eigenes Kabel und am Router war Schluss :D

Itari
 
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