Na dann beweise mal, dass der Schaden bereits vor dem "Unfall" bestanden hat. Nur dann hast du ein Recht auf Gewährleistung. Klar Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe. Wenn aber Siegel gebrochen wurden, dann wird es äusserst schwierig zu beweisen, dass der Schaden bereits ohne deine Aktion vorhanden war. Die Beweislast wird bei einem gebrochenen Siegel umgekehrtMan könnte mit nem Auto über die DS fahren, die Gewährleistung würde davon nicht angetastet.
Du hast natürlich Recht - ich hab das entsprechend geändert. Wobei die Anmerkung von Jahlives durchaus berechtigt ist...Die Gewährleistung kann man IMHO eigentlich gar nicht verlieren, weil diese gesetzlich vorgeschrieben ist, zumindes nicht durch "brechen" irgendwelche Siegel etc.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, daher kann dieser auch Dinge auschliessen.
Man könnte mit nem Auto über die DS fahren, die Gewährleistung würde davon nicht angetastet.
Also hier ist das Innenleben vom 209+ .
http://www.forumdeluxx.de/forum/showthread.php?t=558180
Eigentlich kann ich ja nichts kaputt machen wenn ich statt 512, einen 2 GB Riegel mit gleicher Tacktrate einsetze oder?
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