DS über WLan USB Stick

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CyberNetic

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Nabend,

seit der neuen FW die heute erschienen ist, besteht ja die Möglichkeit die DS über einen WLan USB Stick Verbindung aufzunehmen.
Da ich die DS gerne in den Kabuff stellen möchte und nur auf WLan zurückgreifen kann, würde mich interessieren ob dies jemand ebenso vor hat oder schon fleißig testet?

Also 1080p + Down/Upload sollten schon drin sein :D
Würd es ja selbst testen, habe aber meinen "alten" D-Link Stick verkauft :/
 

Matthieu

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1080p wirst du über WLAN nicht schaffen. Nur bei Sichtkontakt und perfekten Randbedingungen und das ist in der Praxis nicht machbar.

MfG Matthieu
 

CyberNetic

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Och menno, nimm mir doch nicht meinen Illusionen :(

Dann darf ich mich wegen der Kabellage nochmals dran setzen und schauen wie ich das mache.
Leider gibt es keine unsichtbaren Kabelkanäle.
 

CyberNetic

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Powerline wollte ich auch erst nutzen, aber bei so ziemlich vielen Popcorn Hour nutzern ist die Datenrate zu niedrig für 1080p.

Slimwire muss ich mal sehen....da ich hier durch 2 Wände muss, daneben sind zwar Türen, also keine großen Hindernisse, aber das versteckt vom Wohnzimmer zum Kabuff ist schon doof :/

In der Skizze ist das mal verdeutlicht.
Die Durchlässe sind die Türen, das grüne halt das Kabel.
Das muss dann über die Tür vom Kinderzimmer gelegt werden und wird dann direkt oben per Bohrung in den Kabuff geleitet, da würde einfach weißes Silikon langen, denke ich.
 

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itari

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WLAN, Handy, Microwelle usw. sind keine harmlosen Wellen. Warum halten sich die Amis in InfoCommercials die Mobiles nicht mehr ans Ohr? Wegen der Wellen! (Vorbildfunktion!)

So dicht am Kinderzimmer würde ich da kein WLAN-Teil aufstellen.

Itari
 

CyberNetic

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Naja, der WLan Router steht auch im Wohnzimmer, ca. da wo das Kabel in der Skizze anfängt.
Auch ist die kleine ja nicht immer im Kinderzimmer sondern überwiegend im Wohnzimmer.

Wenn es um Strahlung geht, dürfe man gar kein Gerät mehr in seiner unmittelbaren Umgebung haben.
Alles strahlt gewisse Strahlen ab.
 

itari

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Wenn es um Strahlung geht, dürfe man gar kein Gerät mehr in seiner unmittelbaren Umgebung haben.
Alles strahlt gewisse Strahlen ab.

Richtig erkannt und nun fehlt noch die Einsicht in das Ganze :) Ist wie mit dem Rauchen und dem Alkohol; wenn Kinder im Hause sind, dann gehört sich das ja auch nicht (schlechte Vorbildfunktion)

Itari
 

goetz

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Hallo,
wenn Dein Nachbar (oder Du selbst) seine Ping-Maschine (Microwelle) anmacht sendet der mit etwa 2W (austretende Leistung) im 2,4GHz Bereich, DECT Spitzen bis 250mW ungeregelt, Handy 1W bzw. 2W ja nach Netz, WLAN & Blauzahn max. 100mW.
Im innerstädtischen Bereich pusten Dir die GSM-Sendemasten und Richtfunkstrecken ganz andere Leistungen um die Ohren wenn Du ungünstig wohnst.
Ich will hier nichts schön reden, jeder hat selbst die Verantwortung darüber was er zusätzlich rauspustet.

Gruß Götz
 

Reservist

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Klar!


Nein, im Ernst.
Deine Aussage ist Quatsch.

Wlan etc. ist völlig ungefährlich. Solange der Wlan-Router nicht direkt neben dem Kopf eines Babys 24/7 volle Kraft strahlt, ist kein Risiko vorhanden.
Selbst für obigen Fall sind keine Risiken nachgewiesen.
 

jahlives

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Klar!


Nein, im Ernst.
Deine Aussage ist Quatsch.

Wlan etc. ist völlig ungefährlich. Solange der Wlan-Router nicht direkt neben dem Kopf eines Babys 24/7 volle Kraft strahlt, ist kein Risiko vorhanden.
Selbst für obigen Fall sind keine Risiken nachgewiesen.
Quatsch ist mutig ;)
Völlig ungefährlich ist rein gar nichts auf dieser Welt. Es ist nur eine Frage der Dosis: du kannst dich auch mit Wasser oder Sauerstoff problemlos killen.
Nur weil die Wissenschaft nichts nachweisen konnte heisst das im Umkehrschluss nicht, dass auch kein Schadenspotential vorhanden wäre. Gerade bei Kleinkindern sind solche Studien sehr schwierig und meist ist der Untersuchungshorizont zu kurz gewählt. Soviel ich weiss gibt es praktisch keine Studien, die über 10 oder 20 Jahre gehen.
Bei Handystrahlung direkt am Kopf zeigen Messungen klar, dass sich das Hirngewebe erwärmt
 

Reservist

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Es gibt eine Empfehlung des Bundesamtes für Strahlenschutz, wonach die
Aufstellung von zentralen WLAN-Zugangspunkten in unmittelbarer Nähe der
Orte, an denen sich Personen ständig aufhalten, zum Beispiel am
Arbeitsplatz, vermieden werden sollte. Diese Empfehlung ist unter
folgender Adresse einzusehen:

http://www.bfs.de/bfs/druck/infoblatt/Bluetooth_WLAN.html

Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um die allgemeine
Empfehlung, die persönliche Strahlenbelastung durch hochfrequente
elektromagnetische Felder zu reduzieren, um etwaige gesundheitliche
Risiken möglichst gering zu halten. Werden die Grenzwerte eingehalten,
gibt es nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft keine Nachweise
gesundheitlicher Risiken.

Bei der Empfehlung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS),
WLAN-Zugangspunkte nicht in unmittelbarer Nähe der Orte aufzustellen, an
denen sich Personen ständig aufhalten, zum Beispiel am Arbeitsplatz,
handelt sich um eine vom BfS vorgeschlagene zusätzliche
Sicherheitsmaßnahme. Es gibt zurzeit keine wissenschaftlichen Nachweise
für gesundheitliche Schädigungen durch WLAN-Felder.

Die Feldstärke in der Nähe von WLAN-Zugangspunkten (100 mW, 2400 MHz)
ist sehr gering und liegt weit unter den Grenzwerten der BImSchV bzw.
der BGV B11 (für Arbeitsplätze). Darum ist die Angabe eines
Mindestabstandes aus unserer Sicht für gesundheitliche Aspekte nicht
relevant.

In der Praxis werden sehr geringe Abstände ohnehin nur selten auftreten.
Zum Beispiel werden WLAN-Zugangspunkte häufig erhöht an Raumwänden
angebracht, um eine optimale Abstrahlung und Reichweite zu erreichen.
Bei der Aufstellung eines Zugangspunktes auf einem Schreibtisch wird man
Rücksicht darauf nehmen, die Arbeitsfläche des in der Nähe arbeitenden
Mitarbeiters nicht zu verstellen, so dass dort kaum geringere Abstände
als etwa 30 cm auftreten werden.

In Deutschland gelten für die Begrenzung der Exposition von Personen
gegenüber elektromagnetischen Feldern grundsätzlich folgende Regelungen:

Der Schutz der allgemeinen Bevölkerung (nichtberufliche Exposition) in
Deutschland ist in der "26. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes - (Verordnung über elektromagnetische
Felder 26. BImSchV)" vom 16. Dezember 1997 geregelt.
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bimschv_26/gesamt.pdf)

Die Regelungen zum Arbeitschutz in Bezug auf "Elektromagnetische Felder"
sind in der Unfallverhütungsvorschrift BGV B11 (2001) bzw. der
zugehörigen Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR B11 (2001)
festgeschrieben.

Gedruckte Exemplare können Sie über die Berufsgenossenschaft
Elektrotechnik Textil Feinmechanik in Köln (Gustav-Heinemann-Ufer 130,
in 50968 Köln) bestellen, zur BGV B11 siehe auch: Hauptverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften (http://www.hvbg.de) oder
Berufsgenossenschaft Elektrotechnik Textil Feinmechanik
(http://www.bgetf.de).

In DIN- und VDE-Normen sind Schutzvorschriften zu elektromagnetischen
Feldern festgelegt (insbesondere in der DIN VDE 0848) sowie in
Empfehlungen der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK). Dies sind
keine gesetzlichen Vorschriften, sie sind jedoch Grundlagen für
Genehmigungen, Gerichtsurteile und Sachverständigengutachten.

...
Von der Europäischen Kommission wurde eine Studie in Bezug auf Handys und DECT-Telefone in Auftrag gegeben - die Interphone-Studie, die größte Erhebung weltweit, an der auch deutsche Institute und Labore beteiligt waren.
Das Ergebnis:
Nutzer von Handys und Schnurlostelefonen hatten kein erhöhtes Risiko, zu erkranken (z. B. Hirntumor).
Schnurlostelefone arbeiten mit sehr geringer Sendeleistung (noch viel geringer als Handys, dafür ist die Nutzungsdauer oft viel länger). Bei den schnurlosen Telefonen sendet in der Regel die zugehörige
Basisstation dauerhaft hochfrequente Funksignale zu den Handgeräten (Hörern). Die höchste Belastung durch solche Basisstation ergibt sich durch eine Aufstellung in Bettnähe, da hier von der längsten konstanten Bestrahlungsdauer ausgegangen wird. Personen, die die Basisstation ihres
Schnurlostelefons in Bettnähe aufgestellt haben, hatten in den Untersuchungen zur Interphone-Studie aber auch kein höheres Risiko, an einem Hirntumor zu erkranken. Basis für die Beurteilung möglicher Gesundheitsrisiken durch die hochfrequenten Felder der DECT-Telefone sind die von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung empfohlenen
Basisgrenzwerte. Diese werden als Spezifische Absorptionsrate (SAR) angegeben. Die SAR beschreibt, welche Menge der Strahlungsleistung (Watt) vom menschlichen Köper (Kilogramm) aufgenommen wird. Die maximal zulässige SAR beträgt 0,08 Watt pro Kilogramm (W/kg) für den ganzen Körper und 2,00 W/kg für Teile des Körpers, zum Beispiel für den Kopf.

Bei DECT-Telefonen liegen die SAR-Werte weit unter den Grenzwerten, z. B. liegt der SAR-Wert für den Kopf unter 0,1 W/kg!
Die ohnehin schon geringen elektromagnetisches Felder von DECT-Telefonen verringern sich drastisch mit der Entfernung vom Gerät, schon in 50 cm Abstand beträgt die SAR weniger als 1/1000 des Wertes direkt am Ohr.

Zu Bluetooth:
Bluetooth ist ein Nahbereichsfunkverfahren (im 2,4-GHz-ISM-Frequenzband) zur kabellosen Sprach- und Datenkommunikation zwischen verschiedenen Geräten.
Die Sendeleistung ist sehr gering (bis 1 mW bei Klasse 3-Geräten), deswegen ist auch die Reichweite gering (bis zu 10 Metern). Diese Geräte werden im allgemeinen zu Hause benutzt. (Es gibt auch noch Klasse 1-Geräte mit bis zu 100 mW Sendeleistung, die bis zu ca.100 Metern Reichweite haben.)

Messungen an Klasse 3 Bluetooth-Headsets ergaben eine SAR (Spezifische Absorptionsrate) von < 0,02 W/kg gemittelt über 1 g und 10 g Körpermasse, ein sehr geringer Wert, der nur einen Bruchteil des Grenzwertes beträgt.
Auch für Bluetooth-Anwendungen gilt, dass die ohnehin schon geringe Feldstärke mit der Entfernung sehr rasch auf Null abnimmt.

International sind sich die Experten deshalb einig, dass hinsichtlich der Nutzung von Bluetooth keine Bedenken bestehen.

Zitat aus einem vom ARC Seibersdorf research GmbH (Österreich), ein renommiertes Forschungsinstitut auf dieses Gebiet, veröffentlichten Forschungsbericht zum Thema:
Bestimmung der Exposition bei Verwendung kabelloser Übermittlungsverfahren im Haushalt und Büro

"Die im Rahmen des Projekts durchgeführten Messungen und Berechnungen haben ergeben, dass die von DECT-, WLAN- und Bluetooth-Geräten in typischen Anwendungsszenarien verursachten Immissionen unter 0,1% der Referenzwerte der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG liegen. ... Auch eine gleichzeitige Exposition durch mehrere körperfern betriebene Geräte zur kabellosen Informationsübermittelung in Haushalt und Büro führt offensichtlich zu Gesamtexpositionen deutlich unterhalb der geltenden Grenzwerte."


Zusammenfassung:

Nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand kann eine Gefährdung der Gesundheit der durch die elektromagnetische Felder, die von einem DECT-Telefon oder von Bluetooth ausgehen, ausgeschlossen werden.


Also halte ich die Warnung davor für Panikmache ehrlich gesagt.
 

itari

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Also halte ich die Warnung davor für Panikmache ehrlich gesagt.

Wieso? Man darf doch auch für Dinge Werbung machen, wenn sie nicht wirklich existieren? Nimm doch die ganzen Religionen und Kirchen. Und ob in 500 Jahren unser physikalisches Verständnis wirklich unangefochten bleibt, wer weiß das schon. Ich finde ein bisschen Hetze und Panikmache darf man schon betrieben. Und warum nicht auch gegen WLAN. Ich bin auch gegen Atom-Kraft und gegen die Speicherung von personenbezogenen Daten und Rede dagegen, obwohl ich weiß, dass alle 3 Seiten unrecht haben :D

Itari, der sich jetzt eine Minute lang in meditative Selbstversenkung übt ... Ommm Ommmm Ommmm

Nachtrag: Ich erinnere mich auch an eine lebhafte Diskussion über Toner-Emissionen - weiß jemand gerade wie das ausgegangen ist?
 

jahlives

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@Reservist
Und trotzdem sagt Euer Bundesamt am Schluss des Textes:
Vorsorge und Empfehlungen
Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, die persönliche Strahlenbelastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu reduzieren, um etwaige gesundheitliche Risiken möglichst gering zu halten:

  • Bevorzugen Sie herkömmliche Kabelverbindungen, wenn auf den Einsatz von Bluetooth- oder WLAN-Lösungen verzichtet werden kann.
  • Vermeiden Sie die Aufstellung von zentralen WLAN-Zugangspunkten in unmittelbarer Nähe der Orte, an denen sich Personen ständig aufhalten, zum Beispiel am Arbeitsplatz
Wenn es keine Risiken gäbe, dann gäbe es auch auch nichts zum "Geringhalten" ;)
 

anjoho

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Was macht ihr euch eigentlich soviele Sorgen um die Strahlung, die um euch herrscht?

Bis die Folgen, die daraus entstehen können auch echte Auswirkungen auf unsere Organismen haben, schauen wir uns die Welt eh schon von unten an.

Unsere Enkel, Urenkel, Urur.. werden wohl eher mit den Problemen leben müssen, die wir in diesen und den nächsten Jahren verursachen.

Gruß Jochen
 

CyberNetic

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Schon lustig wie sich die Diskussion hier entwickelt hat :D
Dabei wollte ich nur Infos haben ^^
 

goetz

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Hallo,
wie Du siehst ist wohl noch niemand am testen. Mein Ralink-Stick hat einen anderen Chipsatz und wird nicht unterstützt, für diese Spielerei gebe ich aber kein Geld aus.
Wenn Du Dich entschließt einen Stich zu kaufen, hierzu meine Anmerkungen:
- kauf einen USB Standfuß dazu (google nach "usb standfuß") Damit kannst Du eine den Empfangsbedingungen entsprechende Positionierung vornehmen
- der Edimax hat eine externe austauschbare Antenne, welche als solche auch bezeichnet werden kann.

Gruß Götz
 
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